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David Eugen · Ständerat · 2003-06-19

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-19

Wortprotokoll

Sie finden hier die Bestimmung, dass beide Bundessteuern bis zum Jahre 2020 befristet sind. Die Kommission hat diesem Antrag mit 10 zu 0 Stimmen zugestimmt. Ich möchte noch die jetzigen Verhältnisse darstellen: Jetzt beträgt die Befristung 12 Jahre. Mit dieser neuen Bestimmung beträgt die Befristung 14 Jahre; mit anderen Worten: Die Kommission hat die Frist um zwei Jahre verlängert und damit auch etwas den Überlegungen des Bundesrates Rechnung getragen. Trotzdem hat die Diskussion vorhin auch gezeigt: Es stehen sich verschiedene Prinzipien gegenüber, die man unterschiedlich gewichten kann. Der Bundesrat gewichtet die finanzpolitischen Punkte höher und will daher auf die Befristung verzichten. Die Kommission ist jedoch einhellig der Meinung, man müsse die demokratiepolitischen Argumente stärker gewichten: In diesem Land Schweiz soll nun einfach alle 12 bis 14 Jahre die Möglichkeit bestehen, sich mit den Grundlagen der Steuern für die Aufgaben dieses Staates auseinander zu setzen.

Ich möchte auch zum Einwand von Herrn Bundesrat Villiger etwas sagen, die Ausgaben seien nicht befristet: Immerhin führt diese Lösung dazu, dass sich das Parlament und die Bürger regelmässig damit auseinander setzen, dass dieser Staat finanziert werden muss. Sie führt dazu, dass Sie zu dieser Finanzierung Ja sagen müssen, wenn Sie die Leistungen haben wollen. Ich denke, es sei an uns - an den Behörden, am Bundesrat, am Parlament -, die Bürger davon zu überzeugen, dass für die Gemeinschaft und für jeden einzelnen Bürger die Leistungen dieses Staates sehr wertvoll sind und dass sie auch die Einnahmen rechtfertigen, die wir dafür verlangen müssen. Ich finde, man könne im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern über unseren Staat und seine Finanzen auch eine Chance sehen. Daher, denke ich, kann man beide Argumente gewichten, aber es sprechen wirklich gute Argumente dafür, dass wir an der Tradition festhalten und die Befristung in der Verfassung belassen.

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