Masshardt Nadine · Nationalrat · 2025-06-16
Masshardt Nadine · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-16
Wortprotokoll
Die vorliegende Motion will, dass die Offenlegungspflichten gemäss Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen auch bei Volksinitiativen und Referenden gelten, denn bereits bei der Unterschriftensammlung können grosse Geldgeber involviert sein. Diese sollen die Bürgerinnen und Bürger kennen, um sich ein umfassendes Bild zu machen. Ohne die Finanzierung der Unterschriftensammlung gibt es auch keine Rechtsänderung.
In ihrem Erstentwurf zum indirekten Gegenvorschlag zur Transparenz-Initiative sah die Staatspolitische Kommission des Ständerates 2019 bereits vor, dass Transparenzpflichten auch für die Unterschriftensammlung gelten sollen. Laut der damaligen SPK-S trägt diese Regelung dem Umstand Rechnung, dass Initiativ- und Referendumskomitees bereits im Hinblick auf die Unterschriftensammlung Geld beschaffen müssen. Leider hat dann der Bundesrat der SPK-S beantragt, diese Pflicht zu streichen; Stände- und Nationalrat sind dem gefolgt. Angesichts der jüngsten Ereignisse und Debatten rund um die mutmasslichen Betrugsfälle bei Unterschriftensammlungen ist es angebracht, diese Forderung nochmals zu diskutieren, denn heute wissen wir mehr.
Spätestens seit 2016 ist ein Markt für professionelle Sammler vorhanden, der offensichtlich immer attraktiver geworden ist. Zu Beginn sind für eine Unterschrift 2 bis 4 Franken bezahlt worden. Jüngere Beispiele zeigen, dass für eine Unterschrift bereits bis zu Fr.[NB]7.50 bezahlt werden. Dieses professionelle und bezahlte Sammeln hat einen Einfluss auf unsere Demokratie, die sich dadurch verändert. Wie eine Auswertung von SRF Data zeigt, stammen heute deutlich mehr Unterschriften aus Orten und Kantonen, in denen die meisten Sammelfirmen aktiv sind; das sind insbesondere die Kantone Waadt, Genf und Fribourg. So kam es in der Westschweiz nach 2016 zu einer Zunahme der Zahl der Unterschriften um 11 Prozent. Auch Deutschschweizer Städte und Kantone schlagen Alarm. Das zeigt zum Beispiel eine Publikation der Zürcher [PAGE 1109] Einwohnerkontrolle, welche die Gemeinden auffordert, potenzielle Missbrauchsfälle sofort der Bundeskanzlei zu melden. Die Bundeskanzlei hat seit 2024 schon vier Strafanzeigen wegen Verdachts auf Wahlfälschungen eingereicht.
Es ist gut, zu wissen, dass die Bundeskanzlei hier strafrechtlich vorgeht, und es ist richtig, dass es ein Monitoring gibt. Aber damit ist klar: Die Häufung potenziell gefälschter Unterschriften bei Volksinitiativen ist schockierend. Es ist zwingend, dass Massnahmen ergriffen werden, um das Risiko weiter zu minimieren. Ein Schritt dazu ist auch, bei bezahlten Unterschriften Transparenz zu schaffen. Es geht um den Kern unserer Demokratie, um das Vertrauen in unser politisches System und in unsere Institutionen.
Der runde Tisch der Bundeskanzlei sowie ein freiwilliger Verhaltenskodex reichen leider nicht aus. Es ist richtig und wichtig, dass wir hier drinnen schon bald ein Verbot bezahlter Unterschriften diskutieren. Der Ständerat hat einen entsprechenden Vorstoss in der Wintersession der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zugewiesen. Wir haben einen gleichlautenden Vorstoss im Nationalrat eingereicht. Die Staatspolitische Kommission des Ständerates will dieses Thema zuerst eingehender behandeln und prüfen. Neben dem Vorstoss für ein Verbot des kommerziellen Sammelns hat der Ständerat in der Wintersession auch eine gleichlautende Motion mit der vorliegenden Forderung nach Transparenz bereits bei der Unterschriftensammlung auch der zuständigen Kommission, also der Staatspolitischen Kommission des Ständerates, zugewiesen. Dieses Vorgehen begrüsse ich. Ich zähle auf die Arbeit der Staatspolitischen Kommission des Ständerates.
Sie hat die Wahl: Entweder spricht sie sich für ein Verbot des kommerziellen Sammelns von Unterschriften aus, oder aber sie spricht sich für eine stärkere Regulierung und Transparenz - zumindest im Sinne der vorliegenden Motion - aus. Nicht zu handeln, ist angesichts der gravierenden Vorkommnisse sicher nicht angebracht. Der Handlungsbedarf ist offensichtlich.
Mit Verweis auf die Arbeiten der Staatspolitischen Kommission des Ständerates ziehe ich die vorliegende Motion zurück. Wir werden uns hier hoffentlich schon bald über diese beiden Forderungen unterhalten.