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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-06-16

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-16

Wortprotokoll

Die SGK unseres Rates hat an ihrer Sitzung vom 15.[NB]Mai 2025 die vom Kanton Jura am 13.[NB]Juni 2024 eingereichte Standesinitiative vorgeprüft. Sie bittet Sie, ihr keine Folge zu geben, und zwar mit 9 zu 4 Stimmen.

Die Standesinitiative Jura verlangt, gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 84 Buchstabe o der Verfassung des Kantons Jura, "schnellstmöglich das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) dahin gehend anzupassen, dass jene, die Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben, leichter oder sogar automatisch Zugang zu diesen haben". In der Begründung schreibt der Kanton Jura, dass die Initiative für eine 13.[NB]AHV-Rente im Kanton Jura mit 82,5 Prozent am deutlichsten angenommen worden sei. Dank der 13.[NB]AHV-Rente könnten zahlreiche finanziell schlechtergestellte Pensionierte ein wenig aufatmen, doch sei die Gefahr der Prekarität noch immer nicht für alle beseitigt. Es müsse deshalb jetzt mehr getan werden. In der Begründung zur Standesinitiative ist weiter zu lesen, dass in der Abstimmungskampagne zur 13.[NB]AHV-Rente von den Gegnerinnen und Gegnern stets auf die Ergänzungsleistungen verwiesen worden sei. Die Standesinitiative sieht dringenden Handlungsbedarf, um sicherzustellen, dass Personen in schwierigen finanziellen Verhältnissen gewissermassen automatisch in den Genuss der ihnen zustehenden Ergänzungsleistungen kommen. [PAGE 580]

Die SGK-S hat eine Delegation des Kantons Jura angehört. Die Kommission ist sich bewusst, dass sich der Zugang zu Ergänzungsleistungen für die Anspruchsberechtigten bisweilen als schwierig erweisen kann. Die Kommissionsmehrheit ist jedoch der Meinung, dass die Kantone diese Problematik erkannt haben und auch angehen. Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass verschiedene öffentliche Akteure und Verbände administrative Unterstützung leisten und dass es an den Kantonen und Gemeinden ist, die Anspruchsberechtigten zu informieren, zu unterstützen und zu begleiten. Eine automatische Gewährung von Ergänzungsleistungen erachtet die Mehrheit der Kommission als nicht sinnvoll und sehr schwer umsetzbar. Für eine solche automatische Gewährung wären zahlreiche Informationen erforderlich. Die Steuererklärung als alleinige Grundlage würde klar nicht ausreichen.

Weiter hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass im Auftrag des BSV derzeit eine Studie zur kantonalen Praxis in Sachen Zugang zu Ergänzungsleistungen durchgeführt wird. Der Bericht zu dieser Studie mit dem Titel "Zugang zu Ergänzungsleistungen: Informations- und Anmeldungspraxis in den Kantonen", der auch Verbesserungen vorschlagen wird, darf im Herbst oder spätestens Ende dieses Jahres erwartet werden.

Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass vertieft untersucht werden sollte, ob das Problem der Nichtinanspruchnahme von Ergänzungsleistungen aktiver angegangen werden muss, insbesondere um Armut zu bekämpfen. Die Minderheit beantragt denn auch, dieser Standesinitiative Folge zu geben.

Im Namen der Mehrheit der Kommission bitte ich Sie aus den genannten Gründen, wie eingangs erwähnt, der Standesinitiative Jura keine Folge zu geben.