Müller Damian · Ständerat · 2025-06-16
Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-16
Wortprotokoll
Witwer und Witwen werden in der Schweiz unterschiedlich behandelt. Während für einen Witwer der Anspruch auf die Witwerrente erlischt, wenn sein letztes Kind das 18.[NB]Lebensjahr vollendet hat, ist das bei der Witwe nicht so. Sofern sie nicht wieder heiratet, hat die Witwe Anspruch auf eine lebenslange Witwenrente. Dies ist unbestrittenermassen eine Diskriminierung der Witwer.
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, die Witwerrente der Witwenrente anzugleichen. Dazu soll Artikel 24 Absatz 2 AHVG aufgehoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit dem Urteil 78630/12 vom 11.[NB]Oktober 2022 den diskriminierenden Charakter von Artikel 24 Absatz 2 AHVG bestätigt. Seither gilt eine Übergangsregelung. Diese Regelung wurde Ende Januar 2025 in Bezug auf geschiedene Witwer präzisiert. Demnach sind Witwer mit Kindern und Witwen mit Kindern gleichgestellt. Entsprechend erlischt die Witwerrente in den betroffenen Fällen nicht mehr.
Nationalrat Kamerzin hat die Initiative am 13.[NB]Dezember 2021 eingereicht, also vor Inkrafttreten der Übergangsregelung. Seine parlamentarische Initiative verlangt, die Witwerrente analog der Witwenrente zu gestalten. Die SGK-N hat der parlamentarischen Initiative am 6.[NB]April 2022 mit 14 zu 11 Stimmen Folge gegeben. Sie hat auch einer parlamentarischen Initiative Gredig Folge gegeben und zudem eine Kommissionsinitiative beschlossen. Die parlamentarische Initiative Gredig verlangt, die Hinterlassenenrenten unabhängig vom Zivilstand und vom Geschlecht auszurichten, während die Kommissionsinitiative verlangt, die Leistungen für Witwen und Witwer generell anzugleichen. Die SGK-S hat am 18.[NB]April 2023 den zwei Initiativen zugestimmt. Der[NB]vorliegenden[NB]parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.511 wurde aber mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung nicht zugestimmt.
Die SGK-N hat am 11.[NB]April 2024 die Differenzen geprüft und mit 13 zu 12 Stimmen beantragt, dieser Initiative Folge zu geben. Am 27.[NB]Mai 2024 hat dann der Nationalrat diesem Antrag mit 98 zu 93 Stimmen zugestimmt.
Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt Ihnen die SGK-S, der parlamentarischen Initiative Kamerzin "Gleichstellung von Witwen und Witwern, sobald das letzte Kind die Volljährigkeit erreicht" keine Folge zu geben und damit dem Entscheid des Nationalrates nicht zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit der Kommission soll die inhaltliche Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Witwen- und Witwerrenten im Rahmen der vom Bundesrat erarbeiteten Reform der Hinterlassenenrenten geführt werden. Am 23.[NB]Oktober des letzten Jahres hat der Bundesrat seinen Entwurf zu einer Reform der Witwen- und Witwerrenten verabschiedet. Dieser Entwurf sieht vor, dass die Hinterlassenenrenten neu unabhängig vom Zivilstand und vom Geschlecht ausbezahlt werden sollen. Damit würde die Ungleichbehandlung abgeschafft. Die Übergangsregelung stellt aktuell sicher, dass die vom EGMR festgestellte Ungleichbehandlung nicht mehr erfolgt. Eine Minderheit beantragt, dem Entscheid des Nationalrates zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Sie wird Ihnen sicherlich ihre Argumente selber darlegen.
Ich bitte Sie jedoch, auch wenn diese Argumente gut sind, der Empfehlung Ihrer Kommission zu folgen und dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.