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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-06-16

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-16

Wortprotokoll

Gerne erläutere ich namens der Minderheit die Gründe, weshalb wir eine Annahme dieser Standesinitiative beantragen. Es gibt eine Studie von Pro Senectute, den "Altersmonitor" von 2022, durchgeführt von der ZHAW sowie der Université de Genève. Diese Studie schätzt, dass fast 16 Prozent der zuhause lebenden Schweizer Bevölkerung ab 65 Jahren rein rechnerisch Anspruch auf Ergänzungsleistungen hätten, sich aber in einer Situation des Nichtbezugs befinden. Das sind immerhin 230[NB]000 Personen. Und der grösste Unterschied bei der Frage, ob jemand Ergänzungsleistungen bezieht oder nicht, ist in Zusammenhang mit dem Bildungsstand zu beobachten.

Nun, wir sind uns einig, dass die Ergänzungsleistungen wichtig sind, dass man Anrecht darauf hat und dass wir den Zugang dazu so einfach wie möglich gestalten wollen. Die Informationspflicht, sie wurde von der Kommissionssprecherin erwähnt, wird in den Kantonen wahrscheinlich relativ gut umgesetzt. Die EL-Stellen geben bei der erstmaligen Ausrichtung einer AHV- oder IV-Rente eine Information auf Papier an alle Bezügerinnen und Bezüger ab. Wenn wir nun aber über einen möglichst einfachen Zugang zu Ergänzungsleistungen sprechen, ist es eben wichtig, festzustellen, dass diese Informationspflicht, wie sie ausgeführt wird, nur die Hälfte der Geschichte ist. Entscheidend ist die Beratung und die Unterstützung beim Ausfüllen eines Gesuchs. Wir sehen es ganz deutlich anhand der Zahlen: Wenn ein Sozialdienst oder die Heimleitung einer antragstellenden Person Unterstützung bietet, dann funktioniert das viel besser, als wenn "nur" ein Schreiben kommt. Damit sind vermutlich viele Personen überfordert, die keine Angehörigen haben, die sie dabei unterstützen könnten.

Die vorliegende Initiative aus dem Kanton Jura ist sehr offen formuliert. Sie fordert, den Zugang zu Ergänzungsleistungen zu vereinfachen oder zu automatisieren. Ein Automatismus, das ist mir völlig klar, dürfte schwierig sein in einem System, in dem zuerst einmal der Anspruch abgeklärt und dann auch noch die Höhe der Ergänzungsleistungen berechnet werden muss. Aber für einen erleichterten Zugang gibt es bereits sehr gute Beispiele aus einzelnen Kantonen. Da ist noch Luft nach oben.

Die Kommissionssprecherin hat ja erwähnt, dass der Bundesrat eine detaillierte Studie in Auftrag gegeben hat, um herauszufinden, wie die Kantone ganz konkret vorgehen, und dass er schauen will, ob man daraus irgendetwas ableiten oder vielleicht Best-Practice-Beispiele empfehlen kann. Die Studie läuft nun, wir haben die Ausschreibung in der Kommission vorgelegt bekommen. Mir scheint es eigentlich eine gute und auch effiziente Vorgehensweise zu sein, wenn wir der Standesinitiative in der ersten Phase zustimmen und uns dann anschauen, wie die Empfehlungen im Bericht ausfallen und wie diese Empfehlungen dann gleich im Zuge der offen formulierten Initiative des Kantons Jura umgesetzt werden könnten.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen Annahme der Standesinitiative.