Leuenberger Ernst · Ständerat · 2003-06-19
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-06-19
Wortprotokoll
Die Vorlage ist ja absolut unbestritten, aber immerhin handelt es sich um Verfassungsrecht, und da lohnt es sich schon, einige Gedanken anzustellen.
Eine zentrale Frage, in der die Kommission und der Bundesrat unterschiedliche Wege beschreiten, ist ja die Frage der Befristung. Wir sind uns alle darüber einig, dass wir wohl das einzige zivilisierte Land sind, das dem Zentralstaat, dem Bundesstaat, die Steuererhebung nur befristet zugesteht. Wir alle wissen auch, dass das eher eine virtuelle Angelegenheit ist, denn selbst die grössten Steuersparer haben noch nie für die Steuer Null plädiert, auch in unserem Rat nicht. Wir wissen, dass es mit der Steuer Null nicht geht, müssen also diesem Bundesstaat eine Kompetenz einräumen, Steuern zu erheben. Es stellt sich dann die Frage nach deren Höhe, und dieser Streit muss immer wieder ausgetragen werden.
An sich hätte ich riesengrosse Lust gehabt, hier einen Antrag zu stellen, dem Bundesrat zu folgen und diese Befristung aufzuheben. Ich muss Ihnen allerdings gestehen, dass ich meinen tollkühnen Mut etwas habe zügeln müssen, als ich in der Kommission plötzlich mit folgender Situation konfrontiert war: Es wurde die Meinung vertreten, man könnte ja sagen, die Mehrwertsteuer sei unbefristet in die Verfassung hineinzuschreiben, aber die direkte Bundessteuer gehöre alle paar Jahre wieder auf den Prüfstand. Da habe ich als geübter Sozialdemokrat begriffen, dass ich jetzt sehr aufpassen muss, wenn ich nicht das Kind mit dem Bad ausschütten will, und habe darum vorsichtigerweise darauf verzichtet, einen Antrag auf Unterstützung dieses Bundesratsvorschlages zu stellen, zumal sich die Kommission darauf geeinigt hat, für diese beiden Bundessteuern doch eine recht lange Geltungs- und damit Befristungsdauer vorzusehen.
Das ändert nichts an meiner Meinung - das gewähren Sie mir wohl -, dass es eigentlich eine eigenartige Gewohnheit ist, diese Steuern zeitlich zu begrenzen. Sie argumentieren folgendermassen: Wenn man diese Steuer immer wieder auf den Prüfstand stelle, führe das auch dazu, dass die Steuern nicht zu stark anwachsen dürften. Da darf ich immerhin darauf hinweisen, dass wir ja die Höchstsätze für die Steuern in der Verfassung verankert haben und dass also immer Volk und Stände das letzte Wort dazu haben werden. Über die Möglichkeit, die Höchstsätze nicht mehr in der Verfassung zu verankern, haben wir in der Kommission ja nicht einmal laut nachzudenken gewagt, weil das so tief im Bewusstsein aller politisch und öffentlich Tätigen in diesem Land verankert ist.
Eine zweite Sache, die mir etwas Kummer bereitet und an der ich lange herumstudiert habe, ob da nicht ein Antrag angezeigt wäre, ist die ganze Geschichte mit dem tieferen Satz für die Beherbergungsleistungen, wie es jetzt in der Verfassung heisst. Aber ich habe auch hier darauf verzichtet, einen Antrag zu stellen; morgen ist ja dann der "WK" zu Ende, da soll man am zweitletzten Tag nicht noch grosse Streitereien austragen. Diese Frage war schon vor wenigen Jahren sehr strittig, als man in den Übergangsbestimmungen zur Verfassung diesen so genannten Sondersatz verankert hat. Das war echt umstritten, und jetzt gehen wir noch einen Schritt weiter und holen diesen - ich sage ihm jetzt noch so - Sondersatz für Beherbergungsleistungen aus den Übergangsbestimmungen ins ordentliche Verfassungsrecht. Das ist schon ein gewaltiger Schritt, der mir nicht gefällt, und ich sage es Ihnen in aller Redlichkeit und Offenheit: Ich hoffe, dass man nationalrätlicherseits sich noch einmal über diese Geschichte beugt, weil das natürlich einen Präjudizcharakter hat, der nicht zu unterschätzen ist.
Damit komme ich zum dritten Punkt. Herr Kollege Germann hat Ihnen am Beispiel des öffentlichen Verkehrs, den ich auch ein wenig kenne, dargelegt, dass man sich die Grundsatzfrage stellen kann, wie sinnvoll es denn ist, subventionierte Bereiche zu besteuern, dass also praktisch die Republik aus dem einen Hosensack Geld gibt und es dann mit der anderen Hand in den anderen Hosensack wieder zurücknimmt. Das mag administrativ interessant und lustig sein und ist vermutlich steuerrechtlich unumgänglich, aber prima vista ist es nicht sehr vernünftig, solche "Rösslispielumdrehungen" eigentlich im Leerlauf zu machen.
Ich bin davon überzeugt, dass wir über diese Frage, ob es Sinn macht, dass die öffentlichen Hände sich am Schluss selber besteuern, noch einmal werden nachdenken müssen. Gerade in den letzten Tagen ist in anderem Zusammenhang die Frage aufgetaucht, wieweit denn beispielsweise die Kantone die Bundesbetriebe besteuern sollen. Das hat mit dieser Problematik nur sehr allgemein zu tun, aber die Problematik ist eine echte.
In diesem Sinne bin ich selbstverständlich für Eintreten, und ich hoffe, dass man auch in diesem Bundesstaat irgendwann in diesem 21. Jahrhundert dazu übergeht, das Gleiche zu machen wie alle 26 Kantone. Es gibt nämlich keinen unserer 26 Kantone, der in seiner Verfassung das Recht zur Erhebung von Steuern befristet hätte, sondern die kantonalen Verfassung- und Gesetzgeber gestehen ihrem kantonalen Staatswesen zu, Steuern unbefristet zu erheben. Man hat mich freundschaftlich belehrt, das sei beim Bund eben nicht dasselbe, die Kantone müssten ein bisschen danach trachten, dass dieser Bund nicht allzu gefrässig werde. Ich könnte jetzt polemisch werden und sagen: Das ist ja eigenartig, wie wir gelegentlich auf die kantonalen Empfindlichkeiten Rücksicht nehmen, und handkehrum interessieren sie uns dann wenig bis gar nicht. Das will ich noch gesagt und damit vorgeschlagen haben, dass wir eintreten und diese Vorlage im Sinne der Kommission verabschieden.