Ettlin Erich · Ständerat · 2025-06-17
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-17
Wortprotokoll
Nicht überraschend melde ich mich hier zu Wort. Ich bin davon betroffen - oder ich war betroffen, muss ich vielleicht sagen. Zum Votum des Minderheitssprechers: Es sind nicht alle Revisionsstellen gemeint, es geht nur um die zugelassenen und die beaufsichtigten Personen. Ich war bis letztes Jahr noch zugelassener Revisor. Als Wirtschaftsprüfer konnte ich das machen. Ich bin - das sind meine Interessenbindungen - im Vorstand von Expertsuisse und auch bei einer Revisionsgesellschaft angestellt, aber nicht mehr als Partner.
Einfach, damit Sie verstehen, was Regulierung heisst: Als Partner musste ich z.[NB]B. regelmässig meine Steuererklärung einreichen. Diese wurde durchgeschaut und geprüft, ob ich alle Unabhängigkeitsvorschriften einhalte. Und da wir noch die Ehepaarbesteuerung haben, war natürlich auch meine Ehefrau betroffen; ja, das gibt jetzt dann zwei Steuererklärungen für die Partner, und da muss man zweimal kontrollieren. Sie sehen, die Transparenz ist maximal. Die Konsequenz war zum Beispiel, dass meine Frau, die von ihrem Vater zwei Aktien geerbt hatte, diese verkaufen musste, weil meine Unternehmung das Revisionsstellenmandat erhielt. Das ist die maximale Prüfung. [PAGE 593]
Es ist, wie der Minderheitssprecher sagt: Die doppelte Aufsicht führt zu mehr Kosten, aber zu wenig mehr Erkenntnisgewinn. Kommt dazu, dass die Aufsicht der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde bei den Unternehmen umfangreich ist. Das ist ein grosser Aufwand für die Unternehmung, und das bezahlt am Schluss der Kunde, das ist klar. Und Mitarbeiter, die sich nicht korrekt verhalten, die vielleicht in der Revision ein Formular nicht richtig ausfüllen, erhalten einen Lohnabzug von bis zu 5 Prozent. Ich meine, ich weiss gar nicht, was man da noch schärfer kontrollieren könnte.
Deshalb ist der Minderheitsantrag korrekt und gerechtfertigt. Die Aufsicht findet hier schon statt.