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preparatory:AB 359133

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage konkretisieren wir ein zentrales Prinzip unseres Arbeitsrechts, nämlich die Transparenz im Umgang mit paritätischen Fonds, die im Rahmen von allgemeinverbindlich erklärten GAV verwaltet werden. Es geht um jene Organe, die für die gemeinsame Durchführung eines GAV verantwortlich sind, etwa für die Kontrolle der Einhaltung der Vertragsbedingungen oder für die Finanzierung von Weiterbildungen oder für Benchmarking oder für Sozialleistungen. Diese Aufgaben sind wichtig. Sie stärken das Milizsystem der Sozialpartnerschaft und tragen zu funktionierenden Arbeitsmärkten bei.

Gleichzeitig ist es richtig, dass den Unternehmen, die durch die Allgemeinverbindlicherklärung zur Beitragszahlung verpflichtet sind, ein Mindestmass an finanzieller Transparenz gewährleistet wird, auch wenn sie selbst nicht Vertragspartei des GAV sind. Deshalb unterstützt die Grünliberale Fraktion die Vorlage in allen wesentlichen Punkten. Die Jahresrechnungen der für die Durchführung zuständigen Organe sollen von Arbeitgebern eingesehen werden können, die Beiträge leisten müssen, aber nicht Mitglied einer vertragschliessenden Organisation sind. Das ist sachlich, das ist rechtsstaatlich richtig und schafft Vertrauen in die Institutionen der Sozialpartnerschaft.

Wir unterstützen damit sämtliche Anträge der Mehrheit der Kommission, denn die vorgeschlagenen Regeln schaffen Transparenz mit Augenmass. Sie ermöglichen Einsicht nur auf Antrag, es ist keine pauschale Veröffentlichung. Sie gelten nur für Fonds mit Beitragspflicht aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit. Und sie betreffen ausschliesslich die Jahresrechnungen, nicht etwa interne Sitzungsprotokolle oder personenbezogene Daten. Diese Lösung ist ausgewogen. Sie stärkt die Rechte der beitragspflichtigen Arbeitgeber, ohne die Funktionstüchtigkeit der paritätischen Organe zu gefährden.

Den stehen gebliebenen Minderheitsantrag, welcher die Einsichtnahme anpassen will, lehnen wir ab. Wer mit Rückendeckung des Staates zur Zahlung von Beiträgen gezwungen wird, hat ein Anrecht darauf, zu erfahren, wie diese Mittel verwendet werden. Es ist nicht akzeptabel, wenn Unternehmen zwar zur Kasse gebeten werden, aber keine Möglichkeit erhalten, auch nur die Jahresrechnung einzusehen. Das untergräbt das Vertrauen und schadet letztlich auch der Sozialpartnerschaft selbst.

Die GLP steht für eine liberale Ordnungspolitik, die mit Verantwortung und mit Transparenz daherkommt. Gerade dort, wo öffentlich-rechtliche Instrumente wie die Allgemeinverbindlicherklärung zum Einsatz kommen, müssen Rechenschaftspflicht und ein Austausch zwischen den Beteiligten auf Augenhöhe gewährleistet sein. Mit dieser Vorlage gehen wir einen pragmatischen, sachgerechten und sauberen Weg. Wir stärken das Vertrauen in die Institutionen der Sozialpartnerschaft ohne Bürokratie, ohne Generalverdacht, aber mit einem klaren Bekenntnis zur finanziellen Nachvollziehbarkeit.

Die Grünliberale Fraktion sagt daher Ja zu dieser Vorlage und zur Version der Kommissionsmehrheit.

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