Gössi Petra · Ständerat · 2025-06-17
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-17
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen ebenfalls beliebt machen, die Initiative wie auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Aber wieso melde ich mich jetzt noch? Der Kommissionssprecher hat die Auslegeordnung sehr gut gemacht, und er ist auch auf die wirtschaftlichen Auswirkungen eingegangen. Ich möchte Ihnen jetzt noch aufzeigen, was das konkret für den Kanton Schwyz bedeuten würde. Ich erwähne das explizit, weil der Kanton Schwyz bekanntlich ein Geberkanton im NFA ist, und ich kann dies machen, weil es bei uns eine kantonale Interpellation gab, mit der die zu erwartenden Auswirkungen erfragt wurden. Die Interpellation wurde am 8.[NB]April 2025 beantwortet, dies trägt die Beschlussnummer 264/2025.
Von den 2500 betroffenen Personen, die vom Kommissionssprecher erwähnt wurden, lebten im Jahr 2021 - das ist die aktuellste Steuerperiode mit einem repräsentativen Veranlagungsstand - 315 Personen im Kanton Schwyz, das heisst 315 Personen mit einem steuerbaren Vermögen von über 50 Millionen Franken. Das tönt jetzt nicht nach viel, das sind 0,3 Prozent aller Steuerpflichtigen. Was würde es heissen, wenn diese 315 Personen wegziehen würden? Die ESTV geht von einer Wegzugsquote von 85 bis 97 Prozent aus. Auch wenn es dann nur 80 Prozent sind, wäre der Einfluss enorm. Aktuell zahlen diese 315 Personen 16 Prozent der Einkommenssteuern und 56 Prozent der Vermögenssteuern, und der Steuerfuss des Kantons - das ist jetzt nur kantonal gesprochen - müsste von 115 Prozent auf neu 175 Prozent angehoben werden. Was wäre die Konsequenz daraus? Sie können davon ausgehen, dass dann weitere Personen den Kanton verlassen würden, auch wenn sie keine 50 Millionen Franken an Vermögen haben, weil das eben steuerlich massiv einschenkt.
Stellen Sie sich auch vor, was das für Auswirkungen zum Beispiel für den Kanton Genf hätte, der massiv mehr Pauschalbesteuerte beheimatet; das heisst, dort wären die Auswirkungen wahrscheinlich noch einmal grösser - und dann sind wir voll im Thema des nationalen Finanzausgleichs.
Ich rufe Ihnen die Hauptziele des NFA in Erinnerung. Zuerst einmal geht es um die Förderung des finanziellen Ausgleichs zwischen ressourcenstarken und ressourcenschwachen Kantonen, und das ist auch der Hauptpunkt meines Votums. Dann geht es beim NFA aber auch um die Korrektur von strukturellen Nachteilen, also um diesen Ausgleich, und dann noch um die Stärkung des föderalen Zusammenhalts. Das alles wird durch Beiträge des Bundes und der Geberkantone bezahlt.
Was ist jetzt genau mit diesem ersten Punkt, diesem Ressourcenausgleich? Die Kantone mit einer hohen Steuerkraft, die sogenannten Geberkantone, zahlen ein, und die Empfängerkantone mit einer tiefen Steuerkraft erhalten diese Mittel. Das alles basiert auf dem Ressourcenindex, der das Ressourcenpotenzial eines Kantons misst. Der Kanton Genf wird in den neuen Zahlen mit absoluten Zahlungen von 543 Millionen Franken an der Spitze stehen, noch vor den Kantonen Zürich und Zug, und bei den Pro-Kopf-Zahlungen ist der Kanton Schwyz sehr weit vorne. Genau dieses Gefüge käme ins Wanken, wenn Sie diese Initiative zur Annahme empfehlen würden, weil mit all diesen Wegzügen zu rechnen ist. Hier anzunehmen, dass sich diese sehr vermögenden Personen nicht bewegen werden, wäre dann einfach nur Wunschdenken, und ich bin ziemlich sicher, dass sich dieses Wunschdenken nicht erfüllen wird - genau aus dem Grund, den Kollege Jositsch bereits erwähnt hat. Es zeigt sich jetzt schon, dass Ansiedlungen nicht stattfinden. Ich habe diese Rückmeldungen erhalten, aus meinem Kanton, aber auch aus meinem beruflichen Umfeld von Steuerberatern, die nicht parteipolitisch gebunden sind, sondern mir einfach ein Feedback geben, was sie in ihrem Alltag sehen, was gerade abläuft.
Ich bitte Sie: Bedenken Sie, wenn Sie über diese Initiative abstimmen - vor allem auch, wenn Sie ein Vertreter eines Nehmerkantons sind -, dass diese Bewegungen auch den NFA betreffen würden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie die Initiative und auch den Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen.