Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-17

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-17

Wortprotokoll

Ich berichte Ihnen über die am 19.[NB]August 2024, und das ist anders als im Bericht der Kommission dargestellt, eingereichte und vom Nationalrat am 18.[NB]Dezember 2024 angenommene Motion mit dem Titel "Gesundheitsschutz der Bauarbeitenden stärken, Fristen bei Hitzewellen verlängern".

Die Motion will den Bundesrat beauftragen, alle Massnahmen zu ergreifen, damit Natureinflüsse, wie in der SIA-Norm 118 geregelt, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt werden. Unternehmen sollen bei extremer Hitze die Gesundheit und Arbeitssicherheit am Arbeitsplatz durch das Einstellen der Arbeiten gewährleisten können, ohne Konventionalstrafen zu riskieren. Insbesondere richtet sich die Motion an öffentliche Bauherren, welche Regeln vorsehen sollen, die eine Anpassung der Fristen zulassen, wenn die Arbeit im Freien nicht mehr zumutbar und der Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmenden nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sollen, und hier kommt das nochmals, insbesondere keine Konventionalstrafen gegen Unternehmen verhängt werden können, wenn sie wegen hitzebedingter Arbeitsunterbrechungen in Verzug geraten.

Zur Begründung bringt die Kommission vor, dass die Hitzeperioden zunehmen würden. Wir haben vermehrt hohe Temperaturen, und insbesondere sind Arbeitnehmende auf Baustellen diesen Temperaturen ausgesetzt. Das erhöht das Risiko von Unfällen und gesundheitlichen Problemen. Es wird dabei auf das Arbeitsgesetz verwiesen, welches einzuhalten ist, und es wird darauf verwiesen, dass sich mögliche Massnahmen wie die Anpassung der Arbeitszeiten, die Begrenzung von Zusatzleistungen und regelmässige Pausen bewähren würden. Wenn diese Massnahmen jedoch nicht mehr ausreichen würden, bliebe nur die Einstellung der Arbeiten.

In der Motion wird darauf hingewiesen, dass die öffentliche Hand in der Regel enge Terminprogramme habe, die es für die Bauunternehmen immer schwieriger machten, bei grosser Hitze die Arbeiten zu unterbrechen und gleichzeitig die bestehenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Bei Terminverzögerungen würden hohe Konventionalstrafen drohen. Gleichzeitig wird in der Begründung auf die SIA-Norm 118 verwiesen, die eine Lösung für das Problem biete.

Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Bauarbeitenverordnung zu beachten sei und dass er insbesondere Wert darauf lege, dass die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den Baustellen der öffentlichen Bauherren des Bundes in Hitzeperioden stets gewährleistet bleiben. Der Bundesrat weist im Speziellen darauf hin, und das ist ein Unterschied zur Begründung in der Motion, dass Artikel 96 Absatz 1 der SIA-Norm 118, "Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten", angewendet werde. Artikel 96 Absatz 1 sieht schon heute vor, dass die vertraglichen Fristen angemessen erstreckt werden, wenn sich die Ausführung des Werks ohne Verschulden des Unternehmens verzögert, obwohl dieses die zusätzlichen Vorkehrungen getroffen hat, zu denen es nach Artikel 95 verpflichtet war. Das ist ein Unterschied zur Begründung der Motion, in der die Motionäre geltend gemacht haben, dass die SIA-Norm 118 in der Regel vom Bund wegbedungen werde. Das ist nicht so. Der Bund wendet die Artikel 96 und 98 der SIA-Norm 118 an, und er hat in wenigen Fällen Konventionalstrafen durchgesetzt.

Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass mit weiteren Hitzeperioden gerechnet werden müsse. Er lehnt die Motion insbesondere ab, indem er auf den runden Tisch verweist - nicht auf den des Beschleunigungserlasses, sondern auf jenen der Sozialpartner zum Thema "Hitze auf dem Bau". Die Sozialpartner arbeiten zusammen mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) an einer Lösung, wie man damit umgehen soll. Gleichzeitig hat die Suva Hilfsmittel und die Checkliste "Arbeiten im Freien bei Sonne und Hitze" erarbeitet. Der Bundesrat kommt letztlich zum Schluss, dass damit alles in die Wege geleitet sei, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf [PAGE 624] bestehe, weil die erforderlichen Massnahmen aufgegleist seien. Zudem weist er darauf hin, dass er bei anderen öffentlichen Bauherren nicht eingreifen könne, sondern nur beim Bund, und beim Bund sei das umgesetzt. Deshalb beantragt der Bundesrat letztlich die Ablehnung der Motion.

Der Nationalrat hat die Motion mit 123 zu 62 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen. Unsere Kommission hat sich mit der Motion beschäftigt und vonseiten des Bundes verschiedene Personen angehört, Personen, welche auch an der KBOB beteiligt sind; auch der Direktor des BBL und eine Vertretung vonseiten des SECO waren in der Kommission. Wir haben uns überzeugen lassen, dass alles vorbereitet ist, um das umzusetzen. Es liegt an den Sozialpartnern. Es gibt Artikel 96 der SIA-Norm 118, welcher dieses Thema im Bereich der Konventionalstrafen schon behandelt. Daher hat die Kommission die Motion mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Ich erlaube mir - das ist vielleicht unüblich, aber es ist schon bald 13 Uhr -, schon auf den Antrag Maillard Pierre-Yves einzugehen, der uns schriftlich zugestellt worden ist. Kollege Maillard beantragt, dass wir, bevor wir entscheiden, noch die Sozialpartner anhören. Zu Recht, muss ich sagen, haben wir in der Kommission nicht darüber gesprochen, diese anzuhören. Ich möchte darauf hinweisen, dass es bei Motionen, zumindest bei uns, nicht üblich ist, Anhörungen abzuhalten. Wenn die Motion angenommen wird, liegt das Geschäft beim Bundesrat, oder wenn wir Kommissionsarbeiten zu einer Vorlage beginnen, können wir Anhörungen machen.

Die Kommissionsmehrheit beantragt mit dem Bundesrat, diese Motion abzulehnen. Es ist so, wenn keine Lösung gefunden werden kann, würde das Thema nochmals aufgenommen.

Ich beantrage Ihnen im Namen der Kommission, diese Motion abzulehnen. Die Kommission hat sie mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Persönlich beantrage ich Ihnen auch, den Antrag, das Geschäft nochmals in die Kommission zurückzugeben, abzulehnen. Das macht aus meiner Sicht keinen Sinn, das bringt keinen Erkenntnisgewinn. Aber vielleicht überzeugt Sie dann Herr Maillard mit seinen Argumenten, die er noch darlegen wird, vom Gegenteil.

Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-17 | Lexipedia | Lexipedia