Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-06-18
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-06-18
Wortprotokoll
Die Oberaufsicht über das Bundesgericht obliegt, Sie wissen das, der Bundesversammlung. Die eidgenössischen erstinstanzlichen Gerichte - das Bundesstrafgericht, das Bundespatentgericht sowie das Bundesverwaltungsgericht - werden ihrerseits vom Bundesgericht beaufsichtigt.
Die beiden Subkommissionen Gerichte/Bundesanwaltschaft der GPK von Nationalrat und Ständerat besprechen den Jahresbericht des Bundesgerichtes traditionellerweise in Lausanne am Bundesgericht selbst. Das gilt auch für die Jahresberichte der erstinstanzlichen Gerichte. Wir führen jeweils zuerst mit Mitgliedern der Verwaltungsdelegation des Bundesgerichtes und anschliessend mit den Präsidien der erstinstanzlichen Gerichte Aufsichtsgespräche. Danach behandeln wir das Geschäft nochmals in der Plenarsitzung der GPK.
Ich empfehle Ihnen, die Geschäftsberichte zu lesen. Sie finden übrigens alle Geschäftsberichte des Bundesgerichtes bis 1851 zurück, wenn Sie den weiterführenden Link auf der Seite des Geschäfts in Curia Vista anklicken.
Der vorliegende Geschäftsbericht gibt Aufschluss über die Organisation, die Ressourcen und die Geschäftsbelastung unserer Gerichtsinstitutionen auf Bundesebene. Er ist aus Sicht Ihrer Kommission aussagekräftig, übersichtlich und gibt einen eindrücklichen Einblick in die umfangreichen Tätigkeiten unserer Gerichte. Interessant ist auch, dass die Judikative der Legislative Hinweise dazu gibt, wo sie uns aus ihrer Sicht eine Gesetzesänderung empfiehlt.
Ich nenne drei Beispiele:
1.[NB]Die Entschädigungsfolgen bei Massnahmen der Nutzungsplanung, die bis anhin "lediglich" Richterrecht waren, sind gesetzlich zu regeln.
2.[NB]Die fehlende Möglichkeit zur Bildung von Gesamtstrafen bei der Ersten strafrechtlichen Abteilung führt zu erheblichem Aufwand.
3.[NB]Der Vollzug von Urteilen des Bundesstrafgerichtes ist ineffizient, wenn die kantonalen Straf- und Massnahmenvollzugsbehörden keine Parteistellung in Nachverfahren in Fällen der Bundesstrafjustiz haben. Ihre Interessen müssen heute von der Bundesanwaltschaft gewahrt werden.
Der Jahresbericht enthält noch weitere Empfehlungen. Ich bitte vor allem die Mitglieder der Kommission für Rechtsfragen, sich der Hinweise anzunehmen.
Das Jahr 2024 war ein intensives Geschäftsjahr für die eidgenössischen Gerichte. Beim Bundesgericht ist die Zahl pendenter Fälle im Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen. Dennoch liegt die Erledigungsquote unverändert bei 98 Prozent. Die Gutheissungsquote beträgt 12,5 Prozent.
Das Bundesstrafgericht, welches im Berichtsjahr sein 20-jähriges Bestehen feiern konnte - auch hier: ganz herzliche Gratulation! -, verzeichnete eine signifikante Zunahme an Eingängen, während die Zahl der Erledigungen konstant blieb. Diese erhöhte Arbeitsbelastung kann unter anderem dadurch begründet werden, dass verschiedene umfangreiche Verfahren, oftmals im Bereich der Wirtschaftskriminalität, vor der Beschwerde- und Berufungskammer geführt wurden, die auch bei der vierten Gewalt auf nationaler und internationaler Ebene auf grosses Interesse gestossen sind. Hierzu die Klammerbemerkung: Ich hoffe, dass dies auch in der Zukunft der Fall sein wird.
Auch das Bundesverwaltungsgericht stellt eine markante Zunahme der Geschäftslast fest. Einzig das Bundespatentgericht kann von einer Abnahme der allgemeinen Geschäftslast berichten; die Zahl der Eingänge hat sich reduziert, gleichzeitig ist die Zahl pendenter Fälle zurückgegangen.
2024 war das erste Jahr, in dem die Abteilungen des Bundesgerichtes ihre neuen Zuständigkeiten gemäss der 2020 eingeleiteten Neuorganisation vollständig ausüben konnten. Fast alle öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Abteilungen sind in der Lage, die Anzahl der eingegangenen Fälle zu erledigen bzw. die hängigen Verfahren abzubauen. Nur im Bereich des Strafrechtes konnte dieses Ziel noch nicht erreicht werden. Um eine höhere Erledigungsquote zu erreichen, ergreift das Bundesgericht die nötigen organisatorischen Massnahmen innerhalb der Gerichte. Für die Überlastung in Strafsachen wurde von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren eine Arbeitsgruppe eingesetzt, wodurch der Austausch zwischen den kantonalen und eidgenössischen Gerichten hergestellt wird.
Im Bundesverwaltungsgericht traten zwei neue Richterinnen und zwei neue Richter ihr Amt an. Die vom Parlament gesprochenen fünf zusätzlichen befristeten Richterstellen wurden auf die Abteilungen IV bis VI aufgeteilt.
Die Frage nach einer Disziplinaraufsicht über die eidgenössischen erstinstanzlichen Gerichte, welche die GPK bereits im Vorjahr beschäftigt hatte, beschäftigt uns weiterhin und hat für uns auch eine Priorität. Die erstinstanzlichen Gerichte äusserten sich positiv zu einem System mit einem unabhängigen, nicht politischen Organ, das eine wirksame und sachkundige Aufsicht gewährleisten könnte. Das Bundesgericht hat diesbezüglich Bedenken. Dies wird uns sicher noch eine Zeit lang beschäftigen.
Schliesslich treiben die eidgenössischen Gerichte ihre eigenen Organisationsentwicklungsvorhaben voran, darunter auch verschiedene IT-Projekte.
Ich komme zum Schluss. Ich danke dem Präsidenten des Bundesgerichtes und allen Mitarbeitenden der Gerichte im Namen der GPK und des Nationalrates für die gute und achtsame Zusammenarbeit. Es versteht sich von selbst, dass beaufsichtigte Stellen nicht alle Fragen der Aufsicht lieben. Das müssen sie auch nicht. Wir haben alle das gleiche Ziel: eine gut funktionierende Justiz. Eine solche ist unabdingbar für eine Demokratie.