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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-18

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie trotzdem, darüber abzustimmen, auch wenn ich sehe, dass hierzu kein Antrag einer Kommissionsminderheit vorliegt. Ich möchte einfach daran erinnern, dass wir bereits eine Senkung der Gebühr für die SRG auf 300 Franken umgesetzt haben, wobei 80 Prozent der Unternehmen von der Gebühr befreit werden. Das führt, inklusive der Kosten dieser Initiative, zu Mindereinnahmen für die SRG von 155 Millionen Franken, zumal die Teuerung bei der SRG nicht ausgeglichen wird und Marketingbeiträge zurückgehen werden, was Verluste im Umfang von 270 Millionen Franken oder 17 Prozent ergibt.

Es ist einfach so: Wenn es für die SRG auf der einen Seite keinen Teuerungsausgleich gibt, aber auf der anderen Seite eine Verpflichtung eingefügt wird, auf Teuerungsanpassungen reagieren zu müssen, geht das nochmals zulasten der SRG. Das kann man wollen oder nicht, aber man muss einfach wissen, wer diese Teuerung dann bezahlt. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verluste oder die Auswirkungen der Anpassungsmassnahmen der SRG gross genug sind, wobei hiermit ein fast doppelt so hoher Ausgleich geschaffen würde. Im Sinne der Gleichbehandlung noch dies: Wir haben auch keine Anpassung der Teuerung in der SRG vorgesehen. Deshalb die Haltung des Bundesrates, diesen Artikel hier auch im Sinne der Gleichbehandlung nicht einzufügen.

Klar ist: Wird die Initiative angenommen, sind wir in einer ganz anderen Ausgangslage. Dann ist auch die Verordnung des Bundesrates, wie sie der Bundesrat angepasst hat, massiv zu überarbeiten. Dann wird mit einer dannzumal nötigen Änderung der Verordnung der Erhaltung des Status quo für die Regionalradios neu Rechnung zu tragen sein.