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Engler Stefan · Ständerat · 2025-06-18

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18

Wortprotokoll

Wir sind also in der Detailberatung zur Revision des Radio- und Fernsehgesetzes. Zur Bestimmung in Artikel 38 liegt ein Minderheitsantrag vor. Dieser Antrag knüpft an das geltende Recht an, nämlich an die Möglichkeit, lokalen Radio- und Fernsehsendern unter bestimmten Voraussetzungen eine Konzession mit einem abgeltungsberechtigten Leistungsauftrag zu erteilen. Diesbezüglich gilt im geltenden Recht, Sie ersehen das aus Artikel 38 Absatz 3, dass je Versorgungsgebiet eine Konzession mit Abgabenanteil erteilt werden kann.

Der Minderheitsantrag sprengt den Rahmen der vorliegenden Revision des RTVG. Mit dem Antrag wird nämlich das geltende System der Konzessionierung von regionalen Radio- und Fernsehsendern mit definierten Versorgungsgebieten, mit Leistungsaufträgen und dem Grundsatz "Eine Konzession pro Konzessionsgebiet" generell infrage gestellt.

Im Zentrum dieser Regulierung steht - ich komme noch darauf zu sprechen - der Leistungsauftrag im Einzelfall. Das Bundesamt für Kommunikation hat für den Zeitraum 2025-2034 bekanntlich insgesamt 38 Konzessionen für Lokalradios und Regionalfernsehen erteilt. Vorangegangen war ein komplexes Verfahren; insgesamt 51 Sender hatten sich um die Konzessionen beworben. Die konzessionierten Veranstalter müssen ab 2025 einen regionalen Service-public-Auftrag erfüllen und erhalten dafür einen Anteil aus dem Ertrag der Radio- und Fernsehabgabe. Gemäss diesem Leistungsauftrag müssen sie das Publikum mit flächendeckenden regionalen Informationen versorgen können.

Für kommerzielle Fernsehsender heisst dies beispielsweise, dass sie während der Hauptsendezeit pro Woche mindestens 150 Minuten relevante Regionalinformationen ausstrahlen müssen. Sie sind gleichzeitig verpflichtet, werktags während der Hauptsendezeit zehn Minuten relevante Regionalinformationen in Nachrichtensendungen zu bieten. Komplementäre, nicht gewinnorientierte Radios in Agglomerationen haben den zusätzlichen Auftrag, insbesondere die sprachliche und kulturelle Minderheit in einem Sendegebiet zu berücksichtigen.

Insofern greift der Antrag der Kommissionsminderheit hier in ein System ein, das im Moment funktioniert, das auch für die kommenden Jahre reguliert und mit den entsprechenden Leistungsaufträgen abgesichert ist. Es wäre schwierig, dieses System mit einer Annahme des Minderheitsantrages auf den Kopf stellen zu wollen.

Es würde auch bedeuten, dass die finanziellen Möglichkeiten für die lokalen und regionalen Radio- und Fernsehanstalten geschmälert würden. Denn der Kuchen bliebe gleich gross, die Mäuler würden aber mehr - und entsprechend würden die Anteile kleiner.

Ich möchte Sie also bitten, der Mehrheit zu folgen und beim geltenden Recht zu bleiben.