Zopfi Mathias · Ständerat · 2025-06-18
Zopfi Mathias · Ständerat · Glarus · Grüne Fraktion · 2025-06-18
Wortprotokoll
Ich entschuldige mich dafür, dass ich mich zu früh gemeldet habe. Ich konnte es kaum erwarten, Ihnen noch ein paar Gedanken mitzugeben. Ich spreche auch als Präsident des Schweizerischen Gemeindeverbands; dies zur Offenlegung meiner Interessenbindung.
Ich bedaure, dass die Kommission nicht gesehen hat, dass die Gemeinden bzw. die Betreiber der Abwasserreinigungsanlagen hier die Lösung eines Problems finanzieren sollen, das sie nicht selbst verursacht haben. Ich komme nachher noch auf den Bericht zu sprechen. Der Berichterstatter hat gesagt, dass die Finanzierung heute nutzerorientiert ist. Das mag sein, aber sie ist in diesem Bereich garantiert nicht verursacherorientiert, obwohl das eigentlich angezeigt wäre.
Ich bedaure, dass die Kommission keinen anderen Antrag stellt und dass sie die Motion, anders als der Nationalrat, nicht zur Annahme empfiehlt. Ich mache mir aber keine Illusionen, ein Einzelantrag hätte hier keine Chancen - es gibt keine Minderheit. Deshalb habe ich darauf verzichtet, einen solchen zu stellen. Ich möchte Ihnen aber doch noch meine Gedanken mit auf den Weg geben. Ich bedaure auch, dass der Bundesrat nicht wenigstens eine Abänderung beantragt hat, wie sie die damalige Bundesrätin Sommaruga am 17.[NB]März 2022 im Nationalrat in Aussicht gestellt hatte und wie sie auch in der Stellungnahme des Bundesrates enthalten ist.
Die Problematik ist klar: Der Bund überprüft die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und erlässt quasi mit sofortiger Wirkung strengere Grenzwerte, die auch für das Trinkwasser gelten, wenn ein Wirkstoff verboten wird. Die Verantwortlichen der Abwasserreinigungsanlagen - das sind eben häufig die Gemeinden - sehen sich dann gezwungen, Millionenbeträge zu investieren, um die strengeren Grenzwerte einhalten zu können. Der Bund ist es also, der diese Grenzwerte festlegt. Das ist jedoch nicht nur bei den Grenzwerten so, sondern auch bei der Zulassung: Damals war es der Bund, der diese Pflanzenschutzmittel zuliess. Zumindest sollte uns das, wenn wir in die Vergangenheit schauen, eine Lehre sein - es geht ja nur noch um das Beseitigen des angerichteten Schadens -, und der Bund sollte zurückhaltend und[NB]vorsichtig[NB]sein,[NB]denn er bestimmt faktisch massgeblich mit, was in unser Trinkwasser gelangt. Das ist die Problematik.
Der Kommissionsberichterstatter war jetzt deutlich differenzierter, als es der schriftliche Kommissionsbericht ist; das rechne ich ihm auch an. Im Kommissionsbericht steht folgendes Fazit der Kommission: "Vor diesem Hintergrund spricht sich die Kommission dafür aus, die bestehenden Zuständigkeiten beizubehalten. Aus ihrer Sicht ist die Versorgung der Bevölkerung mit einwandfreiem Trinkwasser am besten gewährleistet, wenn - wie bisher - die Verantwortung bei den lokalen Behörden liegt." Dies ist überhaupt nicht infrage gestellt; die Motion will in keiner Art und Weise, dass die Zuständigkeit für die Trinkwasserversorgung zum Bund wechselt, und auch ich will das in keiner Art und Weise. Es geht schlicht und einfach darum, dass der Bund hier Verantwortung übernimmt, analog zum Altlastenfonds oder analog zur Beteiligung des Bundes bei der vierten Klärstufe der Kläranlagen zur Herausfilterung der Mikroverunreinigungen. Der Bund darf die Nutzer bzw. die Versorger, also die Gemeinden, hier nicht einfach im Regen stehen lassen mit einem Schaden, den er massgeblich mitverursacht hat oder dessen Verursachung er zumindest ermöglicht hat.
Ich glaube, wir werden uns mit diesem Thema recht schnell wieder auseinandersetzen können. PFAS lässt - ich muss wirklich sagen: leider - grüssen. Deshalb glaube ich, dass das Thema nicht abgeschlossen ist. Daher habe ich hier auch keinen Antrag gestellt. Ich möchte Ihnen einfach in Aussicht stellen, dass sich meine Meinung und wahrscheinlich auch die Meinung der schweizerischen Gemeinden nicht ändern wird: Der Bund sollte seiner Verantwortung gerecht werden, wie er es in der Vergangenheit getan hat. Die Haushaltslage des Bundes allein ist kein Argument, dass er seiner, man kann sagen, historischen Verantwortung nicht gerecht wird; wir reden hier von Mitteln, die in den 1970er-Jahren ausgetragen wurden.