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Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-18

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion wurde in der Frühjahrssession 2022 im Nationalrat mit 90 zu 63 Stimmen bei 33 Enthaltungen entgegen dem Antrag des Bundesrates angenommen.

Worum geht es? Die Motion verlangt, die Finanzierung neuer Infrastrukturen zur Trinkwasseraufbereitung zu regeln. Sie wissen: Die Wasserversorger und die Gemeinden in unserem Land haben hier eine massgebliche Aufgabe, entsprechend möchte der Motionär die Gemeinden und die Wasserversorger unterstützen.

Hintergrund ist die Diskussion um die Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel. Diese wurden verschärft, und in diesem Kontext ergeben sich für die Wasserversorger natürlich auch zusätzliche Herausforderungen. In diesem Kontext steht auch der Bericht zu Chlorothalonil in Erfüllung des Postulates 20.4087. Wir hatten in der Kommission die Beratung sistiert, bis dieser Bericht vorlag, und ihn dann im Kontext mit dieser Motion auch angeschaut. Chlorothalonil ist seit 2020 verboten.

Es geht um die Frage einer Rechtsgrundlage für die Finanzierung solcher Trinkwasseraufbereitungsanlagen oder neuer Transportleitungen in Gebieten, in denen das Grundwasser bereits mit Pestiziden verunreinigt ist. Um eben dennoch einwandfreies Wasser zu liefern, braucht es zusätzliche Investitionen seitens der Wasserversorger. [PAGE 634]

Der Motionär verweist auch auf den Vasa-Fonds - es geht dort um die Finanzierung von Altlastensanierungen. Er möchte die Finanzierung der Trinkwasserinfrastruktur möglichst verursachergerecht ausgestalten.

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Er möchte den Schwerpunkt im Bereich der Vorsorge legen, und in diesem Kontext hat das Parlament auch vorgearbeitet. Ich erinnere Sie an die parlamentarische Initiative 19.475 der WAK-S, die ja hinreichend bekannt ist, und in diesem Zusammenhang auch an die Motion Zanetti Roberto 20.3625, bei der es um die Ausscheidung der entsprechenden Zuströmbereiche geht. Ich komme nachher noch darauf zu sprechen.

Im Zusammenhang mit Chlorothalonil ist festzuhalten, dass die Wasserversorger in den letzten fünf Jahren rasch umsetzbare Massnahmen gegen Höchstwertüberschreitungen getroffen haben. Die Verwaltung hat dargelegt, dass sehr viele Wasserversorger Sofortmassnahmen getroffen haben. Das heisst: Es wird gemischt - wir sind wieder bei diesem Thema -, es wird Wasser zugekauft, oder es werden Grundwasserfassungen stillgelegt, was auch eine Massnahme sein[NB]kann.[NB]Insgesamt ist im Mittelland immer noch das Trinkwasser von bis zu einer Million Konsumentinnen und Konsumenten betroffen, bei welchem die Höchstwerte nicht eingehalten werden.

Wieso dauert das Ganze so lange? Es gibt auch Rechtsverfahren, die die Frage des Verbots von Chlorothalonil vor Gericht bringen. Ein Fall ist immer noch vor Bundesgericht hängig. Das führt auch dazu, dass Gemeinden da und dort mit Investitionsentscheiden zuwarten.

Die Kommission teilt die Auffassung des Bundesrates und lehnt die Motion klar ab. Natürlich räumt die Kommission ein, dass wir anspruchsvolle Herausforderungen haben, für die man jetzt auch Lösungen entwickeln muss. Es mag auch sein, dass diese da und dort kostenintensiv sind, aber wir haben die Finanzierung gelöst. Dem Motionär geht es ja um eine Finanzierungslösung. Die heutige Finanzierung ist sehr nutzerorientiert, sie ist bezüglich der Kantone und Gemeinden geregelt. Die Kommission erachtet einen zusätzlichen bundesrechtlich verankerten Finanzierungskanal als unnötig und lehnt ihn ab, weil wir in den Kantonen und Gemeinden schon die Finanzierungsinstrumente zur Verfügung haben.

In diesem Zusammenhang gilt es, zu den Belastungsrelationen Folgendes festzuhalten: Heute bezahlt man in der Schweiz für sauberes Trinkwasser pro Tag im Durchschnitt 30 Rappen; wo Verunreinigungen behoben werden müssen, ist mit einer Anhebung der Wassergebühr um 20 bis 50 Prozent zu rechnen. Das ist eine lokale Erhöhung, aber nach wie vor eine Erhöhung, die im Quervergleich vertretbar ist. Hier den Bund mit einzubeziehen, erscheint der Kommission unverhältnismässig.

Wie schon erwähnt, hat auch der Motionär das Verursacherprinzip in seiner Motion eingebaut. Auch diese konkrete Frage diskutierten wir in der Kommission. Hierzu ist zu sagen, dass die Verursacher einerseits kaum mehr zu identifizieren sind, andererseits verhielten sie sich damals eigentlich rechtskonform. Auch dieses Thema diskutierten wir in dieser Session bereits einmal.

Die Kommission lehnte die Motion mit 9 zu 3 Stimmen ab und folgte damit dem Bundesrat. Ich bitte Sie, die Motion ebenfalls abzulehnen.