Würth Benedikt · Ständerat · 2025-06-18
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-18
Wortprotokoll
Es macht Sinn, hier eine gemeinsame Beratung vorzunehmen, weil die beiden Motionen das Resultat der Tätigkeit der GPK-N im Bereich Grundwasserschutz sind. Die GPK-N erstellte am 28.[NB]Juni 2022 den Bericht "Grundwasserschutz in der Schweiz". Sie hat eine breite Evaluation gemacht, auch mit Unterstützung der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle, und sie hatte in diesem Kontext Feststellungen gemacht und Schlussfolgerungen gezogen, welche zu verschiedenen Empfehlungen führten. Diese sind bereits deponiert worden und in Umsetzung. In der Folge sind auch Motionen lanciert worden, und darum geht es nun hier. Die Schlussfolgerungen der Kommission verweisen auf erhebliche Defizite beim Vollzug des planerischen Grundwasserschutzes bei den Kantonen. Das ist die Klammer dieser Motionen.
Bei beiden Motionen geht es um die Frage des Vollzugsföderalismus, also inwieweit die Kantone ihre Aufgaben erfüllen, inwieweit sie ihre Verantwortung wahrnehmen. Wir haben in diesem Zusammenhang selbstverständlich auch eine Anhörung der BPUK vorgenommen und die Fragen klar und präzise gestellt. Grundsätzlich muss man sagen, dass die Kantone ein elementares Interesse an der Erfüllung dieser Aufgaben haben - das ist klar, [PAGE 636] schliesslich geht es um die zentrale Ressource Trinkwasser. Sie[NB]weisen[NB]jedoch[NB]grundsätzlich[NB]darauf hin, dass die Verfahren immer komplexer werden, die Nutzungsansprüche nicht abnehmen, sondern zunehmen, Nutzungskonflikte immer komplexer und somit die Verfahren auch länger werden. Schliesslich sind dies und nicht der angebliche Unwille der Behörden die entscheidenden Faktoren, wieso es nicht vorwärtsgeht.
Die Motion 22.3874 versucht, Aufsichts- und Interventionsmöglichkeiten des Bundes zu stärken. Sie hat einerseits Interventions- und Sanktionsmassnahmen im Fokus und andererseits finanzielle Beiträge, also eigentliche Animiersubventionen, um die Sache zu beschleunigen. Der Bundesrat lehnt das ab, weil es schlussendlich unfair ist gegenüber denjenigen Kantonen, die in dieser Marschtabelle vorne sind. Es würden schliesslich diejenigen Kantone belohnt werden, die in diesem Ranking eher hinten sind; nur schon deshalb ist das falsch. Es wird in der Motion auch auf frühere Beispiele verwiesen, bei denen sich solche Animiersubventionen im Vollzugsföderalismus etabliert haben. Man kann Beispiele zitieren, das bestreitet die Kommission nicht, aber man kann diese Beispiele aus föderalistischer Sicht auch als Sündenfälle bezeichnen, und deshalb hat der Bundesrat hier eine ablehnende Haltung eingenommen.
In diesem Zusammenhang muss man auch sehen, dass Bund und Kantone momentan an einem Aufgabenteilungspaket arbeiten. Dabei geht es auch darum, gewisse Dinge wieder zu entflechten, wieder in Ordnung zu bringen. Insofern wäre es widersprüchlich, wenn wir mittels dieser Motion finanzielle Beiträge verlangen würden. Wir lehnen das ab, hier gibt es einen Konsens mit dem Bundesrat. In Hinblick auf die Interventions- und Sanktionsmassnahmen hat die Kommissionsmehrheit ein anderes Weltbild, was den Vollzugsföderalismus anbelangt. Gemäss unserer Verfassung sollten sich eigentlich Bund und Kantone in der Erfüllung ihrer Aufgaben unterstützen und zusammenarbeiten. Interventionen und Aufsichtsinstrumente, so wie das bei dieser Motion angedacht ist, sind nach Auffassung der Kommission fehl am Platz.
Natürlich haben verschiedene Kommissionsmitglieder selbst auch Erfahrungen damit gemacht, was es heisst, den planerischen Grundwasserschutz in den Kantonen, in den Gemeinden zu vollziehen. Ich habe erwähnt, dass letztlich die verschiedenen konkurrierenden Nutzungsansprüche entscheidend sind für die Frage, wie schnell wir umsetzen. Natürlich ist es wichtig, dass man vorankommt. Die Kantone selbst haben in der Anhörung erwähnt, dass sie derzeit Untersuchungen machen. Konkret geht es um die Kantone St.[NB]Gallen und Zürich, die ein Projekt lanciert haben, mit dem die Kantone eine praxistaugliche Methode für eine einheitliche Erhebung, Ermittlung und Bewertung von Nutzungskonflikten in Grundwasserschutzzonen ausarbeiten.
Das ist laut der BPUK eine gute Grundlage für beide Staatsebenen, um den Schutz von bestehenden Trinkwasserfassungen zu verbessern. Man muss sich bewusst sein, dass in den Kantonen unterschiedliche Anwendungspraxen gelten. Allein die Frage, was eine Gefährdung gemäss Artikel 31 der Gewässerschutzverordnung ist, wird in den Kantonen unterschiedlich interpretiert und beantwortet. Dieses Monitoring, das uns die Kantone in der Kommission vorgestellt haben, soll eine gewisse Konvergenz und eine Verbesserung des Vollzugs bringen.
Die Kantone sehen insbesondere auch die Kosten, die mit diesen Erhebungen von Grundlagen verbunden sind. Nichtsdestotrotz sind sie bereit, in diesem Bereich zu investieren. Das ist aber nicht der zentrale Punkt, sondern zentral ist das Problem der Nutzungskonflikte, das sich hier manifestiert. Darum glaubt die Kommission auch nicht, dass man mit zusätzlichen Interventions- und Aufsichtsinstrumenten eine Beschleunigung erreicht. Das ist einfach etwas zu theoretisch und fernab der Praxis überlegt.
Aber die Kommission, das möchte ich unterstreichen, ist an diesem Monitoring-Konzept interessiert. Sie möchte klar an diesem Thema dranbleiben, aber sie sieht integral keinen Bedarf, hier zusätzliche Instrumente mittels Motion zu verlangen. Die praktischen Probleme sind anders gelagert. Darum beantragt die Kommission bei der Motion 22.3874 mit 10 zu 3 Stimmen die Ablehnung.
Die Motion 22.3873 will, quasi angedockt an diese Aufsichts- und Interventionsinstrumente, auch Fristen etablieren. Es tönt immer gut, wenn wir im Bundesparlament Fristen etablieren; nur stellt sich dann hier die Frage, ob das wirklich etwas nützt. Gesetzliche Fristen sind letztlich Ordnungsfristen. Sie können die Kantone nicht einfach sanktionieren, wenn diese Nutzungskonflikte nicht lösen können. Insofern muss man sich auch hier die Frage stellen, ob das hinsichtlich der Beschleunigung des Vollzugs etwas nützt.
Herr Bundesrat Rösti hat den Umstand angesprochen, dass wir die Motion Zanetti Roberto 20.3625 angenommen hatten. Dort setzten wir auch eine Frist. Wir waren der Überzeugung, dass es jetzt vorwärtsgehe und die Ausscheidung der Zuströmbereiche für die Grundwasserfassungen 2035 abgeschlossen sein solle. Der Bundesrat, das hat Herr Bundesrat Rösti eben erwähnt, hat jetzt die Vernehmlassungen aufgegleist; das alles kommt.
Ich muss Sie hier aber etwas enttäuschen: Die Verwaltung hat uns gesagt, dass diese Ausscheidung der Zuströmbereiche rein praktisch gesehen nicht so schnell gehen werde. Die Frist wird entgegen dem Motionsauftrag deutlich verlängert. 2035 sei nicht realistisch, hiess es in der Kommission wörtlich. Der Entwurf, der demnächst in die Vernehmlassung geht, wird voraussichtlich eine Frist bis 2050 und betreffend die Mitfinanzierung, die von der Motion Zanetti Roberto auch verlangt wird, eine Frist bis 2045 vorsehen.
Das zeigt Ihnen: Wir können solche Motionen annehmen, und man hat dann ein gutes Gefühl, aber letztendlich wird das die Situation im Vollzug nicht verbessern. Das ist zumindest die Überzeugung der Kommissionsmehrheit.
Der Bundesrat hat ein offeneres Ohr für die Motionärin und beantragt Annahme. Die Minderheit wird ihre Überlegungen selbst darlegen. Ihre Überlegung ist, dass Fristen ein geeignetes Druckmittel wären, um den Vollzug voranzubringen. Wie erwähnt, glaubt die Kommissionsmehrheit nicht daran, dass man damit in der komplexen Vollzugsarbeit, die die Kantone zu bewältigen haben, etwas verbessert, etwas beschleunigt.
Vor diesem Hintergrund beantragt Ihnen die Kommission auch hier mit 8 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung.
Ich bitte Sie, diese Motion abzulehnen.