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Graf Maya · Ständerat · 2025-06-18

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-18

Wortprotokoll

Die Ankündigung, alle Verkehrsprojekte, die noch keine Baubewilligung erhalten haben, von der ETH überprüfen zu lassen, hat Verunsicherung verursacht. Es stellte sich die Frage, ob nun die ETH-Überprüfung zur Guillotine für Bahngrossprojekte wird, dies, weil mit Verkehr '45 nur Projekte mit Realisierungshorizont 2045 betrachtet werden. Gerade der Bau des Bahnknotens Basel inklusive Herzstück wird aber vermutlich über diesen Horizont hinausreichen. Gleichzeitig ist die zeitnahe Umsetzung des Tiefbahnhofs Basel SBB als erste Etappe des Herzstücks für eine langfristige Entwicklung des Schweizer Schienenverkehrs essenziell und muss unbedingt in die nächste Botschaft aufgenommen werden. Denn sonst droht der Bahnknoten Basel national und international zu einem Flaschenhals zu werden. Er ist eine unserer wichtigsten, nein, die wichtigste Nord-Süd-Verbindung für die Schweiz.

Mit dem Tiefbahnhof werden vier zusätzliche Geleise für die S-Bahn geschaffen, und das ist wichtig. Dies spielt oberirdisch nämlich die dringend notwendigen Kapazitäten für den Fern- und für den Güterverkehr, der der ganzen Schweiz und Europa dient, frei.

Sie können sich daher vorstellen, geschätzter Herr Bundesrat, dass ich von Ihren Antworten nur teilweise befriedigt war. Diese waren doch sehr zurückhaltend und wenig aussagekräftig, da Sie immer wieder auf die laufenden ETH-Evaluierungen verweisen konnten. Sie schreiben zu meiner Frage 3, dass der ETH die Perspektive Bahn 2050 als mögliche Grundlage unter vielen anderen zur Verfügung gestellt werde. Die Perspektive Bahn 2050 ist aber die strategische Stossrichtung für den weiteren Ausbau der Bahn. Entsprechend müsste aus meiner Sicht sichergestellt werden, dass sich die ETH bei der Überprüfung und Beurteilung der Projekte an dieser Perspektive Bahn 2050 orientiert. Hat der Bundesrat dies in diesem Sinn in Auftrag gegeben?

Dann zu meiner Frage 4: Sie verweisen auf die ETH-Studie. Auch hier wäre es interessant, zu erfahren, inwiefern es der Bundesrat als sinnvoll erachtet, dass bei der Beurteilung von Projekten Standortfaktoren wie Wirtschaftskraft und regionales Wachstum gebührend berücksichtigt werden. Denn die Frage, warum eine Grossregion einen solchen Bahnausbau dringend nötig hat, ist ein zentraler Punkt.

In der Antwort auf meine Frage 5 schreibt der Bundesrat, dass der Zeithorizont von 20 Jahren bewusst gewählt wurde und im Einklang mit Artikel 48b des Eisenbahngesetzes steht. Artikel 48b des Eisenbahngesetzes besagt unter anderem, dass die Infrastruktur im Rahmen eines strategischen Entwicklungsprogramms schrittweise ausgebaut wird. Das Gesetz definiert jedoch keinen Zeithorizont. Gerade der Infrastrukturausbau muss aber langfristig angelegt sein, und bei der Arbeit der ETH sollten entsprechend langfristige Projekte mitgedacht werden. Auf welchen Grundlagen wurde der Zeithorizont von 20 Jahren gewählt? Wie ist sichergestellt, dass gerade Projekte, die innert 20 Jahren nicht abgeschlossen, jedoch bereits initiiert sind und bei denen bereits Projektphasen abgeschlossen werden müssen, gebührend berücksichtigt werden? Wie ist sichergestellt, dass sie nicht - wie das Stichwort im Titel - von einer Guillotine zu Fall gebracht werden? Dies wäre nicht nur bedauerlich, sondern ein auch für die Schweiz schlechter Entscheid.

Danke vielmals für Ihre Antworten.