Pfister Martin · Bundesrat · 2025-06-18
Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-06-18
Wortprotokoll
Die Änderungen mit der Weiterentwicklung der Armee (WEA) wurden, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, per Ende 2022 abgeschlossen und haben sich weitgehend bewährt. Mit der WEA wurde die Bereitschaft der Armee erhöht, die Ausbildung verbessert und die regionale Verankerung der Streitkräfte gestärkt. Die Sicherung der Bestände der Armee, der gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel sowie die veränderten Bedrohungsformen verlangen nach weiteren gesetzlichen Anpassungen im Militärgesetz, in der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und in der Armeeorganisation.
Auch nach der Umsetzung der WEA besteht das Problem der Alimentierung, dies namentlich wegen der Abgänge aus der Armee in den Zivildienst und wegen der fehlenden Spezialistinnen und Spezialisten. Hinzu kommt die herausfordernde Vereinbarkeit von Militärdienst einerseits und beruflichem wie privatem Leben andererseits. Unter den diesbezüglichen Schwierigkeiten leiden die Grund- und Weiterbildungen sowie die Dienstleistungen der Armee. Wechselseitige Anerkennungen und die Anrechenbarkeit von militärischen an berufliche Ausbildungen werden daher wichtiger. Damit steigen die Anforderungen an die Ausbildung der Miliz. Das Bedürfnis der jungen Menschen nach einer Flexibilisierung des Dienstleistungsmodells nimmt zu. Es gilt nun, den gesetzlichen Rahmen zu schaffen, damit die Armee den Bedürfnissen der Armeeangehörigen gerecht wird und sich den neuen Gegebenheiten anpassen kann.
Mit der Änderung des Militärgesetzes werden die Grundlagen geschaffen, um namentlich Rekrutenschulen und Wiederholungskurse milizfreundlicher und flexibler zu gestalten. Weitere zentrale Elemente sind neue Requisitionsmassnahmen sowie die Verbesserung des Schutzes der Armee vor Cyberbedrohungen. Ebenfalls ein wichtiges Thema dieser Revision ist die Digitalisierung des Kontakts zwischen der Armee und ihren Angehörigen. Auch werden die Grundzüge für Kompensationsgeschäfte im Rahmen von Beschaffungen im Ausland verankert. Die Änderung der Verordnung der Bundesversammlung über die Organisation der Armee umfasst eine Übergangsbestimmung, die das Überschreiten des maximalen Effektivbestandes der Armee von 140[NB]000 Armeeangehörigen unter bestimmten Umständen vorübergehend ermöglicht.
Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens begrüssten 23 Kantone und die Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr die vorliegende Revisionsvorlage. Damit kann der verschlechterten Sicherheitslage in Europa und den neuen Bedrohungsformen Rechnung getragen werden.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, auf die Vorlage einzutreten. [PAGE 659]