Molina Fabian · Nationalrat · 2025-06-18
Molina Fabian · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-18
Wortprotokoll
"Hier stehe ich, ich kann nicht anders" - mit diesen Worten soll sich Martin Luther 1521 vor dem Reichstag zu Worms geweigert haben, seine Schriften zu widerrufen. Er berief sich dabei auf sein Gewissen. Dafür wurde er für vogelfrei erklärt, und seine Schriften wurden verboten. Die Reformation konnte damit trotzdem nicht aufgehalten werden. Martin Luther berief sich auf sein Gewissen, auf sein Bewusstsein einer eigenen, inneren Instanz. Die Gewissensprüfung vor dem Staat bestand er trotzdem nicht. Der Rest ist Geschichte.
Wie kann man ein Gewissen messen? Wie kann der Staat objektiv feststellen, ob die politischen oder religiösen Überzeugungen einer Person, keine Waffe tragen zu wollen oder nicht Teil einer Armee sein zu wollen, legitim sind, ob jemand bei einer gesellschaftsethischen Frage moralisch im Recht oder im Unrecht ist? Ganz einfach: Es ist unmöglich. Das Gewissen ist persönlich, und es ist frei. So steht es auch in unserer Bundesverfassung: Die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist gewährleistet. Jede Person hat das Recht, ihre Religion und ihre weltanschauliche Überzeugung frei zu wählen. So steht es in Artikel 15 der Bundesverfassung. Artikel 59 meint lapidar: "Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor." Und das Gesetz sieht vor, dass der Ersatzdienst 1,5-mal so lange dauert wie der Militärdienst. Das ist eine nicht unerhebliche Hürde.
Seine Überzeugungen frei wählen zu können, ist ein urliberaler Grundsatz. Nicht umsonst wurde das Recht auf Kriegsdienstverweigerung von den Vereinten Nationen und in der Europäischen Menschenrechtskonvention als Teil der grundlegenden Menschenrechte verankert. Wer also den Zugang zum Zivildienst einschränkt, verletzt ein grundlegendes Menschenrecht.
Als die Gewissensprüfung 2009 endlich abgeschafft wurde, und zwar aus Kosten- und Effizienzgründen, konnte die Schweiz auf fast fünfzehn Jahre Erfahrung mit diesem bürokratischen System der staatlichen Moralinquisition zurückblicken. Und die Bilanz war klar: Das System war teuer und ineffizient. Das sahen auch immer mehr der beteiligten Prüfer ein. Weil man ein Gewissen nicht prüfen kann, wurde vor allem getestet, wie gut der Stellungspflichtige argumentieren konnte, mit dem Ergebnis, dass Gymnasiasten und Studenten die besseren Chancen hatten als etwa ein Handwerker, der das Argumentieren in seiner Ausbildung nicht gleichermassen gelernt hatte. Auch wenn damals rund 90 Prozent der Applikanten die Prozedur erfolgreich bestanden, blieben doch ein ungutes Gefühl und Kosten von mehreren Millionen Franken.
82,5 Prozent - so hoch war der Ja-Anteil bei der Abstimmung über die Einführung des Zivildienstes 1992. Heute, gut dreissig Jahre später, zerstört die bürgerliche Mehrheit in diesem Haus den Zivildienst Stück für Stück, bis nichts mehr davon übrig bleibt, mit der Zusammenlegung von Zivildienst und Zivilschutz, indem es jungen Männern verunmöglicht wird, in den Zivildienst zu gehen, und jetzt mit der Wiedereinführung der Gewissensprüfung. Die irrsinnige Vorstellung, damit würden mehr junge Männer in den Militärdienst gehen, ist falsch und entbehrt jeder wissenschaftlichen Evidenz. Weniger Zivis führen nicht zu mehr Militärdienstangehörigen, sondern zu weniger sinnvollem Engagement für die Einsatzbetriebe, die Kantone und die Gemeinden. Und die Wiedereinführung der Gewissensprüfung führt zur häufigeren Nutzung des "blauen Wegs". Mehr Rekrutierungsbürokratie führt nicht zu mehr Sicherheit, sondern zu höheren Kosten. Und diese Gewissensinquisition führt nicht zu besseren Bürgern, sondern zu mehr Misstrauen gegenüber dem Staat.
Auch wenn ich weiss, dass meine Hoffnung in diesem Saal wahrscheinlich unbegründet ist, so bitte ich Sie doch: Hören Sie auf Ihr Gewissen, und lehnen Sie diese unnütze und unbegründete Wiedereinführung der Gewissensprüfung ab!