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Stark Jakob · Ständerat · 2025-06-18

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Der Japankäfer ist ein sehr gefährlicher Schädling, der als Käfer die Landwirtschaftskulturen stark schädigen und ganze Ernten von [PAGE 677] Obst, Reben, Beeren, Mais oder Soja abfressen und zerstören kann, aber auch als Larve ist sein Schädigungspotenzial gross. Eingeschleppt wurde und wird der Japankäfer als Larve in kontaminierter Erde oder durch importierte Topfpflanzen, als Käfer gelangt der Schädling über Güterfahrzeuge, Züge oder Menschen in die Schweiz.

Der Motionär möchte den Bundesrat beauftragen, "die Forschungsaktivitäten zu verstärken und dringliche, wirksame und nachhaltige Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers zu unterstützen, um die Landwirtschaft sowie die öffentlichen und privaten Sport- und Ziergrundflächen zu schützen". Der Nationalrat hat der Motion in der Wintersession 2024 mit 122 zu 63 Stimmen zugestimmt.

Ihre Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur teilt die Ansicht des Motionärs, dass der Japankäfer energisch bekämpft werden muss und die Landwirtschaft sowie die Sport- und Ziergrünflächen zu schützen seien. Hingegen liess sie sich von der Stellungnahme des Bundesrates sowie der Vertretung des Bundesamtes für Landwirtschaft überzeugen, dass bereits heute alle nötigen Massnahmen greifen und mit Nachdruck umgesetzt werden. Dies äussert sich unter anderem darin, dass der Bund den Japankäfer als besonders gefährlichen Schädling, als "prioritären Quarantäneorganismus", eingestuft hat. Das Bundesamt für Landwirtschaft hat in den betroffenen Kantonen Tilgungs- und Eindämmungsmassnahmen angeordnet, um die weitere Verbreitung des Japankäfers zu verhindern. Der Bund übernimmt bis zu 75 Prozent der Kosten der Kantone, stellt die nationale Koordination der Überwachung und Bekämpfung des Japankäfers sicher und sensibilisiert die betroffenen Branchen und die breite Öffentlichkeit für die Problematik. Seit 2018 unterstützt der Bund zudem Forschungsprojekte zur biologischen Bekämpfung des Schädlings oder lässt sie durch Agroscope durchführen.

Fazit: Das im Motionstext formulierte Anliegen ist durch laufende Massnahmen auf Bundesebene abgedeckt. Die Überwachung und Bekämpfung des Schädlings wird durch den Bundesrat und die zuständigen Bundesstellen aktiv und engagiert wahrgenommen. Zudem, und das ist wichtig, stehen seit dem Voranschlag 2024 auch deutlich mehr finanzielle Mittel zur Verfügung. Bei dieser Ausgangslage bringt die vorliegende Motion keine zusätzlichen Impulse mehr.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb einstimmig, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.