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Stark Jakob · Ständerat · 2025-06-18

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-18

Wortprotokoll

Es gibt eine gute Praxis des Ständerates, wonach Motionen, deren Inhalt man eigentlich gutheisst, abgelehnt werden, nachdem gleichlautende Motionen bereits von beiden Kammern angenommen worden sind. Gemäss dieser Praxis hat der Ständerat zum Beispiel in der ersten Sessionswoche die Motion Müller Leo "Afrikanische Schweinepest. Schlachtbetriebe und damit die Versorgungssicherheit gefährden?" oder die Motion Wandfluh "Blauzungenkrankheit" abgelehnt. Die Ausgangslage ist jeweils die gleiche: Die Kommission sagt, dass man zwar inhaltlich mit den Forderungen einverstanden sei, aber es sei alles schon auf gutem Wege.

Die entsprechende Klarheit fehlt jedoch bei den drei vorliegenden Motionen Page, Freymond und Riem. Das Parlament hat bisher keine gleichlautenden Vorstösse rechtskräftig angenommen. Es trifft allerdings zu, dass der Bundesrat verschiedene Anliegen aufgenommen hat, zum Beispiel bei den Vorbereitungsarbeiten für die Agrarpolitik 2030 plus. Es trifft auch zu, dass verschiedene Vorstösse angenommen worden sind, die - der Kommissionssprecher hat es gesagt - Gemeinsamkeiten mit den drei Motionen aufweisen. Ich aber frage Sie: Reicht dies als Begründung aus, um die drei Motionen abzulehnen, obwohl die Kommission und der Rat sie inhaltlich eigentlich gutheissen? Auf jeden Fall, würde ich sagen, kann bei dieser Ausgangslage eine Ablehnung nicht als zwingend bezeichnet werden. Es ist Spielraum für eine Ablehnung und für eine Annahme vorhanden.

Eine Ablehnung ist meines Erachtens dann angezeigt, wenn die Anliegen der Motionen gesichert auf dem Kurs der Umsetzung sind und die politische Lage entspannt ist. Das ist jedoch nach meiner Einschätzung bei den vorliegenden Motionen gerade nicht der Fall. Ich kann Ihnen drei Gründe nennen:

1.[NB]Der von Kollege Sommaruga erwähnte runde Tisch zur Optimierung und Vereinfachung der Kontrollen hat tatsächlich stattgefunden, im November 2024; aber die Unterzeichnung des Aktionsplans ist ausstehend. Diese ist für den September 2025 geplant, aber da kann noch viel passieren. Insofern ist es schon wichtig, wie die Zeichen hier im Ständerat gesetzt werden.

2.[NB]Das Verordnungspaket 2026 geht erst im Januar 2026 in die Vernehmlassung, da ist noch alles offen.

3.[NB]Die Agrarpolitik 2030 plus befindet sich - das wissen wir alle - in der Ausarbeitungsphase.

Es ist hier also noch vieles offen, es herrscht viel Unsicherheit. Deshalb, bei dieser Ausgangslage, wäre es eigentlich richtig, wenn der Wille des Ständerates sich dahin gehend äussern würde, dass diese Motionen inhaltlich gutgeheissen und angenommen werden, wie das ja der Nationalrat schon gemacht hat.

Die Motionsanliegen, das wurde auch gesagt, können problemlos in die laufenden Arbeiten integriert werden. Im Übrigen sieht das auch der Bundesrat weitgehend so, er empfiehlt zwei der drei Motionen ebenfalls zur Annahme.

Schliesslich empfehle ich Ihnen, und das ist mir sehr wichtig, auch aus staatspolitischen Gründen die Annahme dieser Motionen. Eine Annahme würde bekräftigen, was der [PAGE 676] Bundesrat bereits zugesichert hat, nämlich, dass wir die Anliegen der bäuerlichen Protestaktionen ernst nehmen; es ist wichtig, dass diese ernst genommen und in den verschiedenen Rechtsetzungs- und Umsetzungsarbeiten berücksichtigt werden. Weshalb wollen Sie dieses Vertrauen heute durch ein formalistisch begründetes Nein gefährden? Es gibt dafür einfach keine stichhaltigen Gründe.

Deshalb beantrage ich Ihnen, die vorliegenden drei Motionen Page, Freymond und Riem anzunehmen.