Lexipedia

Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-19

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Als Präsident von Entwicklung Schweiz möchte ich Ihnen offenlegen, dass ich die gleiche Sichtweise auf die Problematik habe wie Eva Herzog. Ich meine, dass Isos heute missbraucht wird. Es ist ein Blockadeinstrument, es wird für Erpressungsversuche gegenüber Bauherren eingesetzt. Es ist ein Spielfeld für Anwälte, weil - und ich glaube, darauf müssen wir uns zurückbesinnen - das Bundesgericht durch seine Auslegung eine Unsicherheit geschaffen hat, die aus meiner Sicht keine gesetzliche Grundlage hat. Es besteht bezüglich dieser Inventare auch kein demokratisch legitimierter Prozess. Das ist die erste Bemerkung.

Wir haben in diesem Bereich im öffentlichen Recht - leider ist Kollege Zopfi nicht hier - bezüglich des Bundesgerichts das Problem, dass wir in kürzester Zeit das dritte oder vierte Gesetzgebungsprojekt anstossen müssen in einem Bereich, in dem das Bundesgericht selber ohne den Gesetzgeber rechtsetzend tätig geworden ist. Wir haben das beim Lärmschutz gesehen: Nachdem das Bundesgericht die Lüftungsfensterpraxis aufgehoben hatte, musste das Parlament das Bundesgericht wieder korrigieren. All diese Themen wären nicht notwendig gewesen. Beim RPG 1 beschloss der Rat, dass bei Aufzonungen keine Mehrwertabgabe geschuldet ist. Das Bundesgericht entschied dann gegen unseren Rat, und wir mussten es wieder zurückdrehen. Das hat auch Kollege Würth gemacht.

Hier liegt ein weiteres solches Thema vor. Ich würde mir schon wünschen, dass man auch in der verfassungsrechtlichen Konstitution unseres Landes akzeptiert, dass die Gesetzgebung den politischen Behörden obliegt und die Rechtsauslegung der Justiz und dass diese Trennung nicht dazu führen darf, dass wir hier nachher immer wieder korrigieren müssen.

Bei Isos war die Historie eine andere. Erst die bundesgerichtliche Rechtsprechung hat uns in diese missliche Lage geführt. Mir persönlich geht es vor allem darum, Rechtssicherheit zu schaffen, und ich gebe vielen hier im Saal recht: Wenn das über den runden Tisch viel schneller gelöst werden kann, dann nimmt auch der Druck ab. Es gibt aber in diesem Bereich seit Jahren einfach keinen Fortschritt.

Es ist doch ein Hilferuf, dass der Bundesrat ja auch runde Tische zur Wohnungsknappheit macht. Wir wissen, dass Dutzende von Einsprachen nicht gegen bauwütige Immobilienhaie, sondern auch gegen Genossenschaften eingegangen sind, die, Frau Kollegin Z'graggen, Wettbewerbe durchgeführt und städtebauliche Konzepte gemacht haben. Da ist nicht einfach nur ein Architekt aktiv gewesen, sondern da gibt es Studien und Wettbewerbe zu vielen Überbauungen, siebenjährige Planungen, und am Schluss kommt das Bundesgericht und sagt, es gebe Mängel wegen Isos und das Projekt müsse zurück an den Absender gehen. Das ist die Realität. So werden viele Bauprojekte verteuert.

Ich persönlich akzeptiere es, wenn man von Anfang an sagt, dass in einem Bereich nicht gebaut werden darf. Ich glaube, das ist fair. Dass dann aber eine gerichtliche Rechtsprechung aufgrund der Auslegung von Isos eine mittelbare Auswirkung auch auf nahe gelegene Gebiete hat, ist gesetzlich und demokratisch nicht legitimiert, und ich unterstütze jeden Prozess, der hier Klarheit schafft.

Deshalb bin ich auch für die Motion Würth. Es ist ein Hilfeschrei. Einfach so zu tun, als hätten wir hier kein Problem, entspricht nicht der Realität. Es ist ein [PAGE 692] Missbrauchsinstrument geworden. Wenn man Missbräuche nicht bekämpfen will, dann soll man das offen auf den Tisch legen, aber dann akzeptiert man eben keine Interessenauslegung mehr, sondern man stellt dann einfach den Heimatschutz über alle anderen öffentlichen Interessen. Das war nie die Idee des Gesetzgebers und des Verfassunggebers. Der hat gesagt, dass wertvolle Ortsbilder in die Abwägung mit einzubeziehen sind. Es gibt aber keinen Vorrang. Sonst müssen wir sie national schützen - da bin ich auch dafür, dann schaffen wir klar abgegrenzte Inventare, in denen wir sagen, was national geschützt ist und wo nichts mehr passieren darf. Das ist aber gesetzgeberisch nie so von uns beschlossen worden. Es gibt keine verfassungsrechtliche Abstützung für einen solchen Vorrang.

Ich bin deshalb der Meinung, dass wir die Motion unbedingt annehmen sollten. Wenn Frau Bundesrätin Baume-Schneider das Problem durch eine Verordnungsänderung löst, dann, glaube ich, kann dieser Rat später bei der Umsetzung der Motion Würth nochmals darüber entscheiden. Den Beweis aber, dass Sie etwas tun, den müssen Sie, Frau Bundesrätin, erbringen; weil Sie diesen Beweis bisher nicht erbracht haben, nehme ich die Motion in diesem Bereich an.