Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-19
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-19
Wortprotokoll
Die Motion verlangt ein Verbot des Imports von neuen Sport Utility Vehicles (SUV) sowie von Geländewagen mit einem Leergewicht von 2 Tonnen und mehr ab dem laufenden Jahr. Ausnahmen sollen möglich sein, sofern ein Bedarf nachgewiesen ist. [PAGE 1218]
Der vorliegende Antrag entspricht jenem der am 17.[NB]März 2023 bereits abgeschriebenen Motion Pasquier-Eichenberger 21.3149. Wie schon in der damaligen Stellungnahme des Bundesrates ausgeführt, betreffen die angesprochenen Themen Verbrauch bzw. CO2-Ausstoss sowie Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer allgemein leistungsstärkere, schwerere und grössere Fahrzeuge.
Das schweizerische Strassenverkehrsrecht kennt keine eigene Fahrzeugkategorie für die Sport Utility Vehicles. Eine Fokussierung auf neu zu definierende SUV und schwere Geländewagen wäre nicht zweckmässig und mit diversen Hürden verbunden. Mit dem CO2-Gesetz wird denn auch bereits ein zielführender anderer Ansatz, der zu ähnlichen Ergebnissen führen kann, verfolgt. Es geht hier vor allem um die Umsetzung verschärfter CO2-Vorgaben. Das CO2-Gesetz schreibt vor, dass Importeure von Fahrzeugen ihre durchschnittlichen CO2-Emissionen senken müssen. Per 1.[NB]Januar 2025 sind revidierte Bestimmungen im CO2-Gesetz in Kraft getreten, welche die bisherigen Zielwerte ablösen und absenken. So müssen die CO2-Emissionen bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 2021 gesenkt werden.
Die dazugehörigen Verordnungsbestimmungen wurden vom Bundesrat Anfang April rückwirkend per 1.[NB]Januar 2025 verabschiedet. Das Gewicht von Personenwagen fliesst in die Berechnung für die Zielvorgabe ein und führt zu einer strengeren Zielvorgabe für Importeure schwerer Fahrzeuge. Man erschwert mit den höher gesetzten Zielen bei der CO2-Abgabe also den Import. Ferner werden seit dem 1.[NB]Januar auch Fahrzeuge von Klein- und Nischenanbietern gleich sanktioniert wie die übrigen Fahrzeugmarken. Dadurch entfällt die Privilegierung einiger Anbieter von SUV und Geländewagen. Ich glaube, da ist man dieser Motion in wesentlichen Teilen entgegengekommen.
Weiter gehen möchte der Bundesrat nicht und beantragt die Ablehnung.