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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Sie haben in den vergangenen Jahren verschiedene Vorlagen im Zusammenhang mit der Geld- und Währungspolitik beraten: Zuerst, 1997, kam eine Teilrevision des Nationalbankgesetzes. Dort verbesserten Sie die Anlagemöglichkeiten der Bank stark, das zeigt sich jetzt auch in verbesserten Gewinnausschüttungen. Dann kam die Totalrevision der Bundesverfassung. Dort wurde die Verfassungsgrundlage für die Geld- und Währungspolitik modernisiert und auch der Grundstein für die Aufhebung der rechtlichen Goldbindung des Frankens gelegt. Nachher kam das neu geschaffene Währungs- und Zahlungsmittelgesetz, welches im Jahr 2000 das alte Münzgesetz ablöste und die Aufhebung der Goldbindung auf Gesetzesstufe umsetzte.

Das nun vorliegende Gesetz, die Totalrevision des Nationalbankgesetzes, ist der letzte Baustein für eine moderne Währungsordnung. Weil wir in der Detailberatung auf alle wesentlichen Fragen im Zusammenhang mit Minderheitsanträgen eingehen können, möchte ich hier zum Auftrag der Nationalbank usw. gar nichts sagen, sondern möchte dann vielleicht beim einschlägigen Artikel etwas ausführlicher dazu Stellung nehmen. Lediglich eine Frage wird im Zusammenhang mit der Detailberatung nicht zur Sprache kommen, und diese Frage hat Herr Kaufmann aufgeworfen, nämlich: Warum noch eine Aktiengesellschaft und warum eine solche Aktiengesellschaft? Deshalb möchte ich hier zwei, drei Bemerkungen machen, aber alles andere dann später sagen.

Man wählte damals bei der Gründung der Nationalbank die Form der Aktiengesellschaft, damit sie nicht dem Bund gehört, und dies aus sicherheitspolitischen Gründen. Denn im Kriegsfall, wenn die Schweiz erobert würde, wäre es sonst möglich, die Vorräte, auch Goldvorräte, zu behändigen. Wenn die Nationalbank aber eine Aktiengesellschaft wäre, die nicht dem Bund gehörte, sondern den Kantonen und Privataktionären, wären eben diese Guthaben sicherer.

Wir haben trotzdem noch einmal überdacht, ob nicht eine andere Rechtsform, zum Beispiel die Form einer selbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechtes, infrage kommen könnte. Wir sind dann bei der Aktiengesellschaft geblieben. Einen Grund dafür hat Herr Kaufmann angedeutet, aber etwas zu leicht gewichtet, nämlich: Diese Form hat sich ja bewährt. Wenn Sie etwas ändern, was sich bewährt hat, dann werfen Sie die Frage auf, warum man das ändert. Wenn wir von einer Aktiengesellschaft auf eine Anstalt des öffentlichen Rechtes zurückgegangen wären, hätte der Verdacht aufkommen können, der Bund wolle die Nationalbank näher an sich ziehen und damit vielleicht die Unabhängigkeit tangieren. Sie wissen ja, dass die Öffentlichkeit für solche Dinge im Zusammenhang mit der Unabhängigkeit sehr sensibilisiert ist, deshalb fanden wir es vernünftig, bei der Aktiengesellschaft zu bleiben.

Dass sie nicht mehr Dividenden ausschüttet, ist auch berechtigt. Es wird ja ein Antrag gestellt, der vorsieht, noch weniger Dividenden zu zahlen. Die Begrenzung ist vor allem deshalb gerechtfertigt, weil es ja keine Firma ist, die wie eine andere am Markt Gewinne erarbeitet. Wenn sie grosse Gewinne macht, dann allein wegen des staatlichen Monopols, wegen des Monopols des Bundes, und nicht wegen irgendwelcher Tätigkeiten wie in einer normalen Aktiengesellschaft. Das führt doch dazu, dass eigentlich der Monopolgeber in irgendeiner Form die Gewinne schwergewichtig sollte behalten können. Aber man will den Aktionären immerhin eine gewisse Dividende garantieren. Weshalb soll man die Privataktionäre nicht auszahlen?

1. Das gibt schwierige Bewertungsprobleme. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) in Basel hat das gezeigt.

2. Ich finde es eigentlich ganz gut, wenn Leute hier Aktionäre sein können und damit eine gewisse Bindung zu dieser Institution darlegen - es weiss ja jeder, dass es eine begrenzte Dividende gibt, er kann das wollen oder nicht, er ist ja frei, Aktien zu kaufen oder nicht. So gesehen ist das eigentlich ein etwas alter Zopf, der nicht stört und doch einen gewissen Charme hat.

Wir haben den Antrag betreffend Goldreserven noch nicht gesehen. Hier möchte ich Ihnen aber etwas Grundsätzliches sagen: Ich würde Ihnen dringend empfehlen, diese Vorlage, die nun rasch bereinigt werden sollte, nicht mit irgendwelchen Goldgeschichten zu belasten. Wir haben ja die "Gold-Vorlage" im Bundesrat verabschiedet, wir haben sie sehr rasch fertig gestellt, sie ist jetzt im Parlament. Dort werden Sie Gelegenheit haben, dann miteinander auszuhandeln, was Sie genau machen wollen. Dann wird es noch genügend Gelegenheit geben. Wir sollten jetzt versuchen, dieses Gesetz hier als schlanke Vorlage durchzusetzen. Mehr möchte ich im Moment dazu nicht sagen, sondern - wie gesagt - auf die wichtigeren Grundsatzprobleme im Zusammenhang mit den Minderheitsanträgen später eingehen.

Ich bitte Sie um Eintreten.