Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-09-15
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
Namens der SP-Fraktion empfehle ich Ihnen Eintreten. Dieses Gesetz hat eine grosse wirtschaftspolitische Bedeutung, auch wenn es wegen des hohen Abstraktionsgrades nicht sehr öffentlichkeitswirksam ist. Die Geldpolitik der Nationalbank ist zwar ein abstrakter und komplexer Mechanismus, aber im Grunde ist sie einflussreicher und entscheidender für die Konjunktursteuerung als alles Werken von Finanzminister und Wirtschaftsminister zusammen.
Wenn Sie im vergangenen Jahrzehnt, in den Neunzigerjahren, die Doktrinen der Nationalbank anschauen, dann konstatieren Sie mehrere grosse Fehlleistungen zum Schaden [PAGE 1266] der Volkswirtschaft und manche Kehrtwendung. Nach jedem Kurswechsel ist dann von der Nationalbankleitung die neue Doktrin mit dem Imponiergehabe der wissenschaftlichen Unanfechtbarkeit - ich möchte fast sagen: der Unfehlbarkeit - vom hohen Sockel aus neu vorgetragen worden.
Immer wurde die Immunisierungsstrategie verfolgt, nämlich die: Die Politik darf der Nationalbank nicht dreinreden. Damit hat man sich gegen die Kritik immunisiert und die Fehlleistungen kaschiert. Dabei sind im internationalen Vergleich jene Notenbanken besser gefahren, bei denen zumindest eine starke Rechenschaftspflicht der Notenbankleitung gegenüber den politischen Behörden besteht, zum Beispiel in den USA oder in England.
Ich gehe auf zwei Fehlleistungen ein. Die erste - ich erwähne sie jetzt nicht nur aus irgendwelchen bitteren historischen Erfahrungen, sondern weil wir jetzt die Konsequenzen ziehen müssen - betrifft die Geldpolitik; die zweite bezieht sich dann auf die Goldpolitik.
In der Geldpolitik ist man - das gebe ich zu - in der Wirtschaftspolitik im Nachhinein immer gescheiter. Doch darf man im Rückblick sagen, dass die Notenbankleitung von 1991 bis 1996 das Wachstum in der Schweiz abgewürgt hat, mit dem starren Blick auf die Inflationsbekämpfung. Es herrschte damals die monetaristische Doktrin vor; wer dagegen etwas sagte, wurde exkommuniziert. Nachträgliche Modellrechnungen zeigen, dass in den sechs Jahren von 1991 bis 1996 die Nationalbank pro Jahr einen Wachstumsverlust von 0,8 Prozent verursacht hat - und das Jahr für Jahr. Deshalb hatten wir ja sieben Jahre Nullwachstum. Die damaligen Verantwortlichen und Verteidiger lassen sich heute nicht mehr gern daran erinnern.
Nach dem Einzug von Bruno Gehrig als Direktionsmitglied wurde 1996 das "Geldkleid" verändert und im Jahr 1999 eine neue geldpolitische Doktrin gebildet, die wir jetzt unterstützen können und die der heutigen Exportwirtschaft nützt. Ich glaube, die Taylor-Regel ist eine sehr gut anwendbare Formel. Doch die alten monetaristischen Geister sind noch nicht gebannt; sie sind noch nicht völlig beseitigt. Wenn ich z. B. die Töne eines Herrn Kohli höre, des heutigen Chefökonomen der Nationalbank, der immer noch aus der Fossilienkammer der alten Geldpolitiker schöpft, wird unser Vertrauen immer wieder erschüttert. Deswegen sind die Zielsetzung und die Aufgabenstellung der Nationalbank so wichtig.
Die zweite Fehlleistung und Kehrtwende hat in der Goldpolitik stattgefunden. Bis 1996 galt die gehortete Goldmenge als sakrosankt. Wer die Notwendigkeit bestritt, dass die Nationalbank immer noch 2600 Tonnen Gold hortet und nicht bewirtschaftet, wurde auch von Nationalbankexponenten fast verhöhnt und von der "NZZ" fast der Skurrilität bezichtigt. Aber heute hat sich die Nationalbank auch diesbezüglich dem internationalen Trend angepasst.
Zum Schluss möchte ich einfach sagen, dass aus unserer Sicht drei Punkte wichtig sind:
1. Die Nationalbank darf nicht nur die Zielsetzung der Inflationsbekämpfung verfolgen, sondern sie muss alle drei Verfassungsziele gemäss Artikel 100 der Bundesverfassung verfolgen, nämlich erstens eine ausgeglichene Entwicklung der Konjunktur, zweitens die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und drittens die Bekämpfung der Inflation. Dieses Zieldreieck steht in der Verfassung.
2. Wir sind der Meinung, dass die Nationalbank ihre Reserven bewirtschaften und die Erträge vollständig abliefern muss.
3. Wir sind befriedigt darüber, dass die Nationalbank gegenüber dem Parlament in Zukunft auch rechenschaftspflichtig ist. Das ist eine nicht mehr bestrittene Neuerung, die noch 1996 bestritten war. Damit haben wir, ähnlich wie die amerikanische Notenbank, ex post eine Rechenschaftspflicht bezüglich der geldpolitischen Leistungen der Notenbank gegenüber dem Parlament. Diese Einflussnahme ist ein Fortschritt.
In dem Sinne sind wir für Eintreten auf dieses Gesetz.