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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-06-19

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-06-19

Wortprotokoll

Die vorliegende Motion will den Bundesrat beauftragen, im Jagdgesetz die rechtlichen Grundlagen für Vergrämungsmassnahmen gegen den Wolf zu schaffen. Dabei soll auch der Einsatz von Waffen mit nicht tödlicher Munition ermöglicht werden.

Aus Sicht des Bundesrates ist die Motion aus den folgenden Gründen abzulehnen: Erfahrungen aus verschiedenen Kantonen zeigen, dass Gummigeschosse nur bei einer Entfernung von weniger als 25 Metern wirksam sind. Solch nahe Begegnungen mit Wölfen sind sehr selten. Wir glauben deshalb nicht, dass die Methode der Vergrämung hier die nötige Effektivität zeigen wird. Das revidierte Jagdgesetz und die neue Jagdverordnung ermöglichen den Kantonen bekanntlich seit Februar, Wölfe, die den Menschen gefährlich nahe kommen, durch die Organe der Jagdpolizei erlegen zu lassen. Zudem wurden die Bestimmungen zur Regulierung von Wolfsrudeln so ergänzt, dass proaktiv gehandelt werden kann, bevor grosse Schäden entstehen.

Die Motion wurde 2023 eingereicht. Seither haben wir zur Bekämpfung der Wolfsschäden die Jagdverordnung zunächst befristet angepasst und dann ab dem 1.[NB]Februar 2025 eine angepasste Verordnung unbefristet eingeführt, die einer umfassenden Vernehmlassung unterlag. Inzwischen haben alle Schutzorganisationen, NGO, ihre Beschwerden gegen den Vollzug der Massnahmen zurückgezogen und die Massnahmen zur Bekämpfung von Wolfsschäden damit indirekt auch akzeptiert. Das heisst, wir können gestützt auf die Verordnung vollziehen. Das tun die Kantone auch, damit wir die Schäden in engen Grenzen halten.

Es ist so, dass im Februar das Postulat 25.3027 der UREK-N, "Evaluation des Jagdgesetzes und des Verteidigungsabschusses als mögliche Ergänzung", eingereicht wurde. Ich empfehle Ihnen, die Beantwortung des Postulates abzuwarten. Wir wollen überprüfen, ob die jetzt verabschiedeten Massnahmen, gestützt auf das Jagdgesetz und die bestehende Verordnung, ausreichen, um dieses Problems Herr zu werden. Selbstverständlich wird der Bundesrat, wenn das nicht der Fall sein sollte, Herr Roduit, zusätzliche Massnahmen beantragen.

Ich möchte hier nicht vorgreifen. Die Probleme sind nicht alle gelöst, gerade auf nicht schützbaren Alpen, die Sie erwähnt haben. Wir wollen diese Probleme lösen, sind aber jetzt einfach einmal darauf angewiesen, zu schauen, ob das nicht mit [PAGE 1229] möglichen Abschüssen der Fall sein kann. Wenn nicht, kommen zusätzliche Massnahmen infrage; eine davon erwähnen Sie. Aber wir möchten nicht bereits jetzt einen neuen Auftrag übernehmen, sondern schauen, wie es sich entwickelt. Das wird schnell gehen. Das Postulat müssen wir innerhalb von zwei Jahren beantworten. Wir sehen jedes Jahr, wie sich die Sache weiterentwickelt, und wollen dann auch handeln.