Brenzikofer Florence · Nationalrat · 2025-06-19
Brenzikofer Florence · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-06-19
Wortprotokoll
Hier vertrete ich ein Postulat zu einem anderen Thema. Im April 2025 wurde öffentlich, dass beim ehemaligen Basler Chemiegelände Klybeck der Grenzwert für das gefährliche o-Benzidin im Grundwasser überschritten wurde. Bereits 2023 veröffentlichten die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz eine Studie zum Benzidin auf Produktionsgeländen von Ciba in Basel. Bei Benzidin und o-Benzidin handelt es sich um zwei verschiedene chemische Substanzen. Sie sind in etwa gleich problematisch. Benzidin löst Blasenkrebs aus. Die Substanz war auch in der Basler chemischen Industrie einer der wichtigsten Grundstoffe. Unter anderem deshalb grassierte in der Basler chemischen Industrie auch der Blasenkrebs. Diese Erkrankung wird von der Suva als Berufskrankheit anerkannt.
Die Studie der Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz vergleicht das Vorgehen von verschiedenen Kantonen in Bezug auf Benzidin. Der Bericht kommt zum Schluss, das Handling dieser gefährlichen Substanz sei in den Kantonen sehr unterschiedlich. Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben die gefährliche Substanz bei der Altlastenbearbeitung aus den Augen verloren. Andere Kantone hingegen haben gute Arbeit geleistet und es in ihre Verordnungen aufgenommen.
Das Vergessengehen von Benzidin beim Altlastenvollzug ist darauf zurückzuführen, dass Benzidin nicht in der Altlastenverordnung enthalten ist. Um interkantonale Differenzen beim Altlastenvollzug zu vermindern und ein einheitliches, hohes Qualitätsniveau sicherzustellen, sollte der Altlastenvollzug schweizweit besser harmonisiert werden. Das Postulat lädt den Bundesrat dazu ein, die gesetzlichen Grundlagen im Bereich des Altlastenvollzugs zu überprüfen und zu harmonisieren. Gefordert wird insbesondere eine Prüfung folgender Punkte: erstens eine regelmässige Aktualisierung des Anhanges der Altlastenverordnung mit zusätzlichen Konzentrationswerten; zweitens die Harmonisierung des Vollzugswesens; drittens die Harmonisierung der Grenzwerte der Umweltverordnungen.
Der Bundesrat argumentiert in seiner Ablehnung, dass sich Untersuchungen bei einem belasteten Standort an dessen Standortgeschichte orientieren und nicht daran, ob ein Stoff in der Altlastenverordnung aufgeführt ist. Der Basler Fall des belasteten Klybeck-Areals und das Aus-den-Augen-Verlieren des Benzidinwertes zeigen jedoch exemplarisch, wie wichtig es ist, dass diese Stoffe auch in der Altlastenverordnung aufgeführt sind. Ebenfalls exemplarisch zeigen die bereits genannten Untersuchungen der Ärztinnen und Ärzte, dass die Kantone die Altlastenverordnung unterschiedlich interpretieren. Damit ein hohes Qualitätsniveau sichergestellt werden kann und die interkantonalen Differenzen vermindert werden können, braucht es zusätzlich eine Harmonisierung des Vollzugswesens.
Mein Postulat ist breit abgestützt unterzeichnet worden. Danke, dass Sie dieses wichtige Postulat mit unterstützen.