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Jans Beat · Bundesrat · 2025-06-19

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-06-19

Wortprotokoll

Das Institut für Föderalismus (IFF) gehört zur Universität Freiburg und besteht aus einem nationalen und einem internationalen Zentrum. Die beiden Zentren sind administrativ und finanziell voneinander unabhängig. Das nationale Zentrum widmet sich dem [PAGE 1239] schweizerischen Föderalismus und der schweizerischen Staatsorganisation. Es nimmt insbesondere Informationsaufgaben wahr und fördert das Wissen über das föderalistische System der Schweiz. Das internationale Zentrum widmet sich demgegenüber dem vergleichenden Föderalismus und der Staatsführung. Es fördert die Demokratie, die Menschenrechte, den Frieden sowie die Entwicklung und unterstützt andere Staaten in verfassungsrechtlichen Veränderungsprozessen.

Bisher wurde das nationale Zentrum von den Kantonen mit 100[NB]000 Franken pro Jahr und vom Kanton Freiburg mit 30[NB]000 Franken pro Jahr unterstützt. Das internationale Zentrum bekam vom EDA eine finanzielle Unterstützung, basierend auf einer Vereinbarung. Diese Vereinbarung ist allerdings Ende 2024 ausgelaufen. Auch der Bund leistet einen Beitrag. Er beteiligt sich nämlich bereits heute, gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, an der Finanzierung der Hochschulen und so indirekt auch an der Finanzierung des IFF.

Eine überwiesene Motion Ihrer Kommission hat den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage auszuarbeiten, damit sich der Bund in angemessenem Umfang an der Grundfinanzierung des IFF beteiligen kann. Ich werde Ihnen gleich den ausgearbeiteten Gesetzentwurf vorstellen. Der Bundesrat beantragt Ihnen aber, darauf nicht einzutreten.

Weil Sie es wünschten, hat der Bundesrat ein massgeschneidertes, spezifisches Bundesgesetz über die Finanzhilfen zugunsten des IFF ausgearbeitet. Er schlägt ein Spezialgesetz vor. Mit einem Spezialgesetz können klare Kriterien und Bedingungen für die Unterstützung des IFF geregelt werden. Das mit der Motion verfolgte Ziel, nämlich die Grundfinanzierung sowohl des nationalen wie auch des internationalen Zentrums, kann so erreicht werden. Da es sich um eine Sonderregelung für das IFF handelt, können sich andere Institute nicht auf ein Spezialgesetz stützen, um ebenfalls Finanzhilfen zu erlangen.

Ein neues Gesetz zur allgemeinen Förderung des Föderalismus würde über das Ziel hinausschiessen. Andere Optionen, insbesondere die Ergänzung eines bestehenden Bundesgesetzes, hat der Bundesrat ebenfalls verworfen.

Das Ziel des nun auftragsgemäss ausgearbeiteten Spezialgesetzes wäre die finanzielle Unterstützung des IFF. Dafür werden im Gesetzentwurf klare Bedingungen genannt. Auf nationaler Ebene soll es um Tätigkeiten des IFF gehen, die spezifisch im Interesse des Bundes liegen, also insbesondere die Weiterentwicklung der föderalistischen Strukturen der Schweiz. Auf internationaler Ebene soll das IFF gestützt auf die Föderalismus-Erfahrung der Schweiz Informations- und Beratungsdienstleistungen erbringen. Schliesslich dürfen die im Rahmen dieses Gesetzes gesprochenen Gelder ausdrücklich nicht für die Forschung, die Lehrtätigkeit oder die Weiterbildung verwendet werden. Für die Forschungs- und Lehrtätigkeit erhält das IFF nämlich bereits gestützt auf das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz finanzielle Unterstützung. Die Kosten für die Weiterbildung können gemäss dem Bundesgesetz über die Weiterbildung beim Bund jeweils konkret in Rechnung gestellt werden.

Die durchgeführte Vernehmlassung zum Gesetzentwurf zeigte, wie Ihre Berichterstatter das sehr gut dargelegt haben, keine klare Tendenz für oder gegen die Vorlage. Deshalb hat der Bundesrat beschlossen, Ihnen den Gesetzentwurf unverändert zu unterbreiten. Der Bundesrat präsentiert Ihnen somit auftragsgemäss eine Botschaft für ein neues Bundesgesetz, um die Motion 19.3008 zu erfüllen.

Er beantragt Ihnen aber gleichzeitig, nicht auf die Vorlage einzutreten und auf eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des IFF zu verzichten. Wie er bereits in seiner Antwort auf die Motion angedeutet hat, sieht der Bundesrat eine zusätzliche finanzielle Unterstützung des IFF durch den Bund kritisch, und zwar aus folgenden Gründen:

1.[NB]Das IFF wird vom Bund bereits heute finanziell unterstützt, weil dieses Institut zur Universität Freiburg gehört und diese über das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz, wie alle anderen Universitäten auch, finanziert wird.

2.[NB]Die Universität Freiburg würde gegenüber anderen Schweizer Universitäten einseitig privilegiert, wenn sie Finanzhilfen zugunsten des IFF erhalten würde.

3.[NB]Der Bund beteiligt sich bereits heute an den Kosten des IFF, indem er punktuell Aufträge im Mandatsverhältnis erteilt.

4.[NB]Hinzu kommt, dass finanzielle Beiträge ans IFF den Anforderungen des Subventionsgesetzes nicht vollumfänglich genügen könnten. Im Subventionswesen gilt der Grundsatz, dass die Selbstfinanzierungsmöglichkeiten und andere Finanzierungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden müssen, bevor der Bund Subventionen ausspricht. Deshalb stellt sich insbesondere die Frage, ob es nicht an den Kantonen wäre, höhere Beiträge für die Grundfinanzierung der Aktivitäten des IFF zu bezahlen.

Schliesslich ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass vor dem Hintergrund des angeschlagenen Bundeshaushaltes auf zusätzliche Ausgaben, die nicht unbedingt nötig sind, zu verzichten ist. Dem Bundesrat ist aber wichtig, zu betonen, dass er sich mit diesem Antrag auf Nichteintreten nicht grundsätzlich gegen das IFF als solches ausspricht. Im Gegenteil, er ist auch nicht skeptisch gegenüber dem Föderalismus als tragendem Grundwert der Bundesverfassung. Es gehört aber eben gerade zur föderalistischen Ordnung, dass der Bund und die Kantone in ihren jeweiligen Kompetenzbereichen ihre Verantwortung tragen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

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