Föhn Peter · Nationalrat · 1999-12-06
Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 1999-12-06
Wortprotokoll
Vonseiten des Bundesrates war vorerst für die Stiftung Pro Helvetia ein Rahmenkredit von 128 Millionen Franken beantragt worden, welcher vom Ständerat auf 130 Millionen aufgestockt wurde. Das sind 2 Millionen Franken mehr, also nicht viel. Aber es lohnt sich, diesen Betrag ein bisschen zu durchleuchten.
Eingangs will ich aber zwei andere Themen anschneiden:
1. die Tätigkeit der Stiftung, insbesondere im Bereich der Volksmusik;
2. die Ausweitung um die vier "Antennen" in Osteuropa.
Gemäss Artikel 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia umfasst die Tätigkeit der Stiftung insbesondere die folgenden vier Aufgaben:
"a. die Erhaltung des schweizerischen Geisteserbes und die Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur;
b. die Förderung des schweizerischen kulturellen Schaffens gestützt auf die in den Kantonen sowie in den Sprachgebieten und Kulturkreisen frei wirkenden Kräfte;
c. die Förderung des Austausches kultureller Werte zwischen den Sprachgebieten und Kulturkreisen;
d. die Pflege der kulturellen Beziehungen mit dem Ausland, insbesondere durch Werbung um das Verständnis für schweizerisches Gedanken- und Kulturgut."
Einerseits anerkenne ich die grossen und vielseitigen Leistungen der Stiftung Pro Helvetia. Anderseits befürchte ich, dass die Gewichtung der einzelnen Unterstützungsleistungen nicht dem Bundesgesetz entspricht. Die Buchstaben a, b und c von Artikel 2 Absatz 1 beauftragen zur Förderung und Erhaltung schweizerischer Werte und Kulturen unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur. Heute werden 60 Prozent der Mittel im Ausland und nur 40 Prozent im Inland eingesetzt. Mir wäre lieber, es wäre umgekehrt. Insbesondere der traditionellen Volkskultur ist künftig vermehrt ein besonderes Augenmerk zu schenken. Wenn der Direktor der Stiftung Pro Helvetia sagen kann, routiniert und technisch perfekt gespielte Volksmusik ohne Ecken und Kanten sei kein Förderfall für die Pro Helvetia und Schönspielen ebenso wenig, schmerzt mich das als Volksmusikfreund, und es ist unserer Volkskultur nicht gerade förderlich.
Ich bitte, künftig dem Auftrag zur Wahrung der kulturellen Eigenart des Landes unter besonderer Berücksichtigung der Volkskultur besser zu folgen und unsere bestehende Volkskultur nicht mit Bundesgeldern zu "verhunzen". Der Auftrag ist nämlich im Bundesgesetz betreffend die Stiftung Pro Helvetia klar und unzweideutig umschrieben.
Der zweite Kritikpunkt der SVP-Fraktion betrifft das Vorgehen in Osteuropa. Wie schon gesagt, hat die Pro Helvetia in den vergangenen Jahren im Auftrag der Osthilfe in den vier Staaten Polen, Slowakei, Tschechien und Ungarn "Antennen" eingerichtet. Nun wird das nicht mehr über die Osthilfe finanziert, sondern von der Pro Helvetia. Über die Notwendigkeit dieser "Antennen" will ich nicht diskutieren, wohl aber über die Vorgehensweise bei der Finanzierung. Das Parlament wird einfach vor vollendete Tatsachen gestellt: Man braucht mehr Geld. Ein zusätzlicher Kredit von 2 Millionen Franken wurde vom Ständerat denn auch gesprochen. Von einer Stiftung erwarte ich eine vorsichtigere Vorgehensweise, ausser es seien genügend Gelder vorhanden, was wir unsererseits demzufolge auch behaupten könnten.
Es muss klar und unmissverständlich gesagt werden: Ein solches Fait accompli darf nicht geduldet bzw. nicht auch noch honoriert werden, denn es handelt sich hier eindeutig um einen Rahmenkredit für die Jahre 2000-2003.
Wir unsererseits schreiben auch nicht vor, wie und wo die Pro Helvetia die ihr zur Verfügung gestellten Mittel einsetzen soll; einzig die Bestimmungen des Bundesgesetzes betreffend die Stiftung Pro Helvetia sind einzuhalten. Die Pro Helvetia darf uns ihrerseits wegen freiwillig - ich betone: freiwillig - zusätzlich übernommener Aufgaben nicht vor [PAGE 2379] vollendete Tatsachen stellen oder gar in die Knie zwingen. Betreffend die Bundesfinanzen hat das Haushaltziel nach wie vor erste Priorität.
Die SVP-Fraktion beantragt, auf die Vorlage einzutreten, dann aber die Minderheit I zu unterstützen.