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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 1999-12-13

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 1999-12-13

Wortprotokoll

Der Lokalsender Intro-TV besitzt eine Konzession des UVEK, mit welcher er im ganzen Kanton Solothurn sowie im bernischen Oberaargau ein kabelgebundenes Fernsehprogramm verbreiten darf. Niemand hindert Intro-TV daran, dieses Gebiet inklusive das Schwarzbubenland auch tatsächlich zu versorgen.

In der Tat hat Intro-TV aber aus kommerziellen Gründen darauf verzichtet, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit sein Programm innerhalb der von der Konzession abgedeckten Grenzen auch im Schwarzbubenland empfangen werden kann. Es hat hingegen eine Lösung gesucht, das Schwarzbubenland über das bestehende Netz des Kantons Basel-Landschaft zu versorgen. Dieses Netz in seiner vollen Ausdehnung wird jedoch durch die Konzession von Intro-TV nicht abgedeckt.

Der Anlass für die Intervention des Bakom war, dass Intro-TV ab dem 6. November 1999 damit begonnen hatte, auch grosse Teile des Kantons Basel-Landschaft zu versorgen. Dieses Vorgehen ist durch die Konzession nicht abgedeckt. Intro-TV hat inzwischen ein Gesuch um Erweiterung des Konzessionsgebietes eingereicht; dieses Verfahren ist hängig.