Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-06-19
Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19
Wortprotokoll
Was hier auf einer Fahne von 16 Seiten und als Änderung von nicht weniger als neun Gesetzen daherkommt - Kollege Nicolet hat sie alle einzeln aufgezählt, ich verzichte darauf -, ist eigentlich unkompliziert. Das zeigt auch die Tatsache, dass es in Ihrer Kommission keine Minderheit gegeben[NB]hat.[NB]Im[NB]Prinzip ist das, was wir hier machen, nur eine Reaktion auf die Einführung der A-Post-Plus-Zustellung bei der Post und auf das praxisfremde Verhalten von Gerichten und Behörden. Sie wissen vielleicht, was A-Post Plus ist. Falls nicht, sage ich es Ihnen gerne.
A-Post Plus ist etwas zwischen einem A-Post-Brief und einem eingeschriebenen Brief, bei dem die Zustellung der Sendung dem Absender bestätigt wird, ohne dass der Empfänger den Empfang bestätigen muss. Das heisst kurzum, wenn Sie am Freitag einen A-Post-Plus-Brief versenden, wird er dem Empfänger am Samstag in den Briefkasten gelegt, und er gilt - Stand jetzt, zumindest vor dieser Änderung - in diesem Moment als zugestellt. Das ist relevant für den Beginn des Fristenlaufs, denn mit A-Post Plus beginnt der Fristenlauf am nachfolgenden Tag, das heisst am Sonntag. Das heisst, wenn Sie als Privatperson oder Anwalt am Samstag eine behördliche Verfügung erhalten, dann beginnt die Frist bereits am Sonntag zu laufen, obwohl Sie vielleicht erst am Montag oder noch viel später davon Kenntnis nehmen. Noch schlimmer ist es, wenn das mitten in den Ferien geschieht. Ich kann Ihnen sagen, ich weiss auch nicht warum, aber es ist leider so, dass es gewisse Behörden und Gerichte gibt, die es bevorzugen, Verfügungen zu Ferienbeginn zu versenden. Dann kommen Sie vielleicht nach einer Woche oder nach zwei Wochen aus den Ferien zurück, und Sie haben einen zugestellten Brief, der an dem Tag als zugestellt gilt, an dem er in Ihren Briefkasten eingegangen ist.
Dieses Gesetz würde es nicht brauchen, würde man mit gesundem Menschenverstand handeln und beispielsweise die wichtigen Verfügungen weiterhin per Einschreiben oder halt nicht zu Ferienbeginn und nicht am Freitag verschicken, damit hier keine ungleich langen Spiesse geschaffen werden. Nun, die Realität zeigt uns etwas anderes. Man hat diese Flexibilität eben nicht, und daher braucht es diese Gesetzesänderung. [PAGE 1234]
Kurz zusammengefasst, sagt diese Gesetzesänderung nichts anderes als: Wenn ein A-Post-Plus-Brief an einem Samstag zugestellt wird, dann ist klar, dass dieser erst am nächstfolgenden Werktag als zugestellt gilt. Das gilt übrigens auch für Feiertage. Heute haben der Kanton Wallis und viele andere katholische Kantone einen Feiertag. Wenn also gestern ein solcher A-Post-Plus-Brief zugestellt worden ist, dann würde zwar heute die Frist beginnen, aber neu wäre es nicht so, dass dieser Tag mitgezählt werden könnte.
In diesem Sinne sehen Sie, dass es notwendig ist, dass wir auf dieses Verhalten reagieren. Es ist wichtig, dass die Zustellung erst am nächstfolgenden Werktag gilt, weil alles andere nicht praktikabel ist. Wie gesagt, es hätte die Variante gegeben, Verfügungen weiterhin per Einschreiben zu versenden oder eben nicht an Tagen, die eine Zustellung an einem Samstag zur Folge haben. Beides ist in der Realität nicht erfolgt. So mussten nun 16 Seiten Fahnen geschrieben und insgesamt neun Gesetze geändert werden. Alles in allem ist es aber ein wichtiger und richtiger Entscheid. Das zeigt, wie ich bereits eingangs erwähnt habe, die Tatsache, dass es keine Minderheiten gibt.
Ich bitte Sie, im Sinne der Praktikabilität und der Schaffung gleich langer Spiesse für Behörden und Gerichte auf der einen sowie für Bürger und Anwälte auf der anderen Seite dieser Vorlage zuzustimmen.