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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2025-06-19

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19

Wortprotokoll

Diese Vorlage geht zurück auf Motionen beider Räte, nämlich auf die Motion Vonlanthen 18.3238 im Ständerat und die Motion 19.3008 der SPK-N im Nationalrat. Während der Ständerat eine Grundfinanzierung durch den Bund sicherstellen wollte, war der Nationalrat am 10.[NB]September 2019 der Meinung, dass eine gewisse bescheidene Grundfinanzierung ohne neue gesetzliche Grundlage möglich sei. Die heutige Finanzministerin wies den Nationalrat schon damals darauf hin, dass sie der Ansicht sei, es brauche eine gesetzliche Grundlage; sie war damals Justizministerin. Jetzt ist Bundesrat Jans als Justizminister anwesend und nicht Bundespräsidentin Keller-Sutter.

Nach einer Statutenänderung des Instituts für Föderalismus (IFF) im Dezember 2019 und der Aufteilung in ein nationales und ein internationales Zentrum vereinbarte die DEZA mit dem internationalen Zentrum eine finanzielle Unterstützung von jährlich 250[NB]000 Franken während vier Jahren. Die erste Zahlung erfolgte im Jahr 2021. Aus Spargründen wurde diese Finanzierung aber per Ende 2024 eingestellt.

Auch aus diesem Grund ist es verständlich und richtig, dass der Bundesrat mit einer Vorlage kommt. Es ist aber konsequent und aus Sicht der Kommissionsmehrheit sowohl staats- wie finanzpolitisch nachvollziehbar, dass er jetzt Nichteintreten beantragt; auch hier folgt ihm die Kommissionsmehrheit.

Die Diskussionen in der Staatspolitischen Kommission Ihres Rates waren ausführlich und differenziert. Das IFF konnte seine Ansicht einbringen. Auch wenn die Kommissionsmehrheit Ihnen Nichteintreten beantragt, ist es auch für sie wichtig, zu betonen, dass die Leistungen des IFF anerkannt werden. Die Dienstleistungen des IFF beinhalten national viele wertvolle Analysen im Bereich des dynamischen Feldes des Föderalismus in der Schweiz. International leistet das Institut ebenso wertvolle Dienstleistungen in der Entwicklung staatlicher Strukturen, der Friedensförderung, für Autonomiedebatten und Konfliktlösungen, letztendlich auch zur Förderung von Good-Governance-Modellen in Staaten, die diesbezüglich auf das IFF zugekommen sind.

Die DEZA betonte denn auch die gute Zusammenarbeit mit diesem Institut und den Beitrag des Instituts zugunsten stabiler Lösungen. Gerade weil das IFF auch Projekte in Ländern [PAGE 1236] übernehmen kann, die nicht Schwerpunktländer der DEZA sind, können gute Ergänzungslösungen gefunden werden.

Die SPK folgte in ihrer Mehrheit aber dem Einwand des Bundesrates, dass eine Grundfinanzierung seitens des Bundes eine eigene gesetzliche Grundlage brauchen würde, um die Motion umzusetzen. Es ist zudem richtig, auf diese Vorlage nicht einzutreten, denn das Institut erhält weiterhin Bundesgelder, namentlich über das Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz und über das Bundesgesetz über die Weiterbildung. Die Universität Freiburg kann diese Mittel auch für dieses Institut verwenden. Es ist aber festzuhalten - das war für die Kommissionsmehrheit entscheidend -, was die Kantone in der Vernehmlassung zu dieser Vorlage, die ja den Föderalismus im Kern betrifft, meldeten: Drei Kantone, nur drei, begrüssten diesen Entwurf; zwölf Kantone wollten, dass die Regelung innerhalb eines bestehenden Gesetzes erfolgen solle, fanden also, dass dieses Gesetz nicht nötig sei; zehn Kantone lehnten den Entwurf ab. Das heisst also, man kann jetzt schon nicht sagen, dass die Gralshüter des Föderalismus, die Kantone, euphorisch seien, wenn das Institut Bundesgeld bekommt. Euphorie sieht angesichts der Unterstützung von nur 3 von 26 Kantonen definitiv anders aus.

Trotz des Antrages auf Nichteintreten ist es der Kommissionsmehrheit aus sachlichen Gründen und Gründen der Höflichkeit wichtig, zu betonen, dass sie weder die Qualität der Leistungen des Instituts kritisch beurteilt noch die Förderung des Föderalismus hinterfragt. Aber gerade weil der Föderalismus eine wesentliche Stütze der verfassungsmässigen Ordnung in der Schweiz ist, meint die Kommissionsmehrheit, dass Bund und Kantone konsequenterweise ihre jeweilige Verantwortung in den jeweiligen Kompetenzbereichen selbst zu tragen haben. Das heisst, es ist zentral, dass ein Institut für Föderalismus von den Trägern des Föderalismus, den Kantonen, und nicht vom Bund getragen wird.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsmehrheit, nicht auf die Vorlage einzutreten.