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Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Absolut. Es ist zwar nicht im rechtlichen Sinne, wie Sie es jetzt formuliert haben, ein Grundrecht, aber wir stehen für die Sicherheit der Menschen ein.

Ich versuche Ihnen erstens immer wieder zu sagen, dass es mit der Asylpolitik eben überhaupt nichts zu tun hat, wenn eine Bevölkerungsgruppe, die im Asylbereich eine Anerkennungsrate von unter 1 Prozent hat, in der Kriminalitätsstatistik besonders auffällt. Das zeigt ja eben genau, dass das Asylverfahren fähig ist, die Spreu vom Weizen zu trennen, und dass diese Menschen eben nicht aus dem Asylverfahren kommen.

Zweitens bitte ich Sie, wenn Sie die Kriminalstatistik anschauen, jeweils zu unterscheiden zwischen Ausländern aus dem Ausländerbereich - also Kriminaltouristen - und Leuten, die effektiv aus dem Asylbereich kommen. Das ist nämlich eine gewichtige und wichtige Unterscheidung.

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