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Widmer Céline · Nationalrat · 2025-06-19

Widmer Céline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-19

Wortprotokoll

Sie haben es mittlerweile oft gehört: Der Solidaritätsmechanismus ist ein zentrales, ein wichtiges Element des neuen EU-Migrations- und -Asylpakts. Er soll sicherstellen, dass die Herausforderungen der Migration gerechter innerhalb Europas verteilt werden. Er entlastet die EU-Grenzstaaten wie Italien, Griechenland und Spanien, die aufgrund ihrer geografischen Lage besonders viele Asylsuchende aufnehmen müssen. Andere Staaten, die weniger stark betroffen sind, können sich solidarisch zeigen durch[NB]die[NB]Aufnahme von Menschen, durch finanzielle [PAGE 1261] Beiträge oder durch operative Hilfen. Dadurch wird das System stabiler und fairer, und es verhindert das bisherige "Durchreichen" von Geflüchteten oder Blockaden zwischen den Mitgliedstaaten.

Ja, die Schweiz muss diesen Punkt nicht übernehmen, aber sie sollte es aus unserer Sicht unbedingt tun, und das aus drei Gründen. Erstens profitiert die Schweiz von offenen Grenzen und vom europäischen Wohlstand. Aus einer sozialdemokratischen Perspektive gehört es zur internationalen Solidarität und zur Menschenrechtsverpflichtung, sich an einer fairen Verteilung von Schutzsuchenden zu beteiligen. Zweitens kann der Solidaritätsmechanismus ein wirksames Mittel gegen humanitäre Krisen an der EU-Aussengrenze sein, wie man sie leider immer wieder gesehen hat, zum Beispiel auf Lesbos oder Lampedusa. Ein geregeltes, gemeinsames System verhindert solche Elendslager und chaotischen Zustände, und das ist im Interesse einer humanen Migrationspolitik. Drittens befindet sich die Schweiz bekanntermassen unverrückbar in der Mitte Europas. Als assoziiertes Schengen/Dublin-Mitglied ist die Schweiz Teil des europäischen Migrationsraums. Wir wollen uns als verlässlicher Partner beteiligen. Es ist auch im Eigeninteresse der Schweiz, dass sie mit der Beteiligung am Solidaritätsmechanismus zum Funktionieren dieses Pakts beiträgt.

Die Minderheitsanträge I und II (Wasserfallen Christian) zu Artikel 1a und zu Artikel 113 des Asylgesetzes lehnt die SP-Fraktion daher ganz klar ab. Eine Streichung oder die Abschwächung des Solidaritätsmechanismus würde die ganze Vorlage gefährden. Wir unterstützen die Kommissionsmehrheit, welche beantragt, dass sich der Bund am Solidaritätsmechanismus beteiligt, unter der Bedingung, dass das Dublin-System funktioniert.

Ich komme noch kurz zu den weiteren Minderheiten.

Den Minderheitsantrag Glarner zu Artikel 8b des Asylgesetzes lehnen wir ab und folgen der Kommissionsmehrheit. Diese will, dass Asylsuchende über ihre umfangreichen Pflichten in einer ihr verständlichen Sprache informiert werden. Das ist wichtig, weil es weitreichende negative Konsequenzen hat, wenn sie diese missachten. Es ist im Interesse des Asylverfahrens, dass sie diese auch verstehen.

In Artikel 9d AIG hat die Kommission eine leichte Stärkung des unabhängigen Überwachungsmechanismus vorgenommen, der für die Einhaltung der Grundrechte im Überprüfungsverfahren vorgesehen ist. Das unterstützen wir und lehnen den Minderheitsantrag Glarner, das wieder zu streichen, ab. Wir unterstützen bei diesem Artikel hingegen die Minderheit Klopfenstein Broggini, die eine zusätzliche Stärkung des Überwachungsmechanismus möchte.

Bei Artikel 102h Absatz 1 des Asylgesetzes folgen wir der Minderheit Glättli. Damit wäre gewährleistet, dass die Rechtsvertretung schon ab Beginn des Screenings involviert ist.

Zuletzt würden wir in Artikel 108 Absatz 3 des Asylgesetzes eine längere Frist für Beschwerden gegen Nichteintretensentscheide begrüssen. Das wäre auch praxistauglich. Wir unterstützen daher die Minderheit Klopfenstein Broggini und bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.