Paganini Nicolò · Nationalrat · 2025-06-19
Paganini Nicolò · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-19
Wortprotokoll
In Block 2 befinden wir über Verfahrensrechte und -pflichten im Asylgesetz sowie über die Modalitäten einer allfälligen Teilnahme der Schweiz am neu einzuführenden Solidaritätsmechanismus.
Zu Entwurf 1 liegen drei Minderheiten vor. Bei Artikel 8b des Asylgesetzes vertritt die Mehrheit der Kommission die Meinung, dass ein rechtsstaatlich korrektes Verfahren nicht an fehlenden Sprachkenntnissen scheitern darf. Bei Artikel 51 Absätze 1 und 4 des Asylgesetzes wurde der Minderheitsantrag Schläfli zurückgezogen.
Um den neu einzuführenden Solidaritätsmechanismus geht es in Artikel 1a des Bundesbeschlusses und in Artikel 113 des Asylgesetzes. Der Bundesrat beantragt, dass sich die Schweiz freiwillig an diesem Solidaritätsmechanismus beteiligen kann. Die Mehrheit der SPK-N kann dem im Grundsatz folgen, weil eine bessere Verteilung der Lasten des Migrations- bzw. Asylwesens unter den Dublin-Staaten letztlich dem Funktionieren des Systems nutzen soll. Das Konzept der Mehrheit ist aber insofern rigider als der Entwurf des Bundesrates, als die Teilnahme gemäss Artikel 113 Absatz 2 des Asylgesetzes zwar weiterhin freiwillig möglich ist, aber, gemäss dem abgeänderten Absatz 3, nur wenn das Dublin-System gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktioniert. Kollege Schilliger hat die Formulierung "im Wesentlichen" angesprochen. Wir haben in der Kommission lange darüber diskutiert. Letztlich wollten wir zum Ausdruck bringen, dass das Dublin-System eben gegenüber der Schweiz im Wesentlichen funktionieren muss. Wenn Griechenland die Fälle aus Bulgarien nicht zurücknimmt, dann ist das kein Grund, sich nicht zu beteiligen, aber für die Schweiz muss das System funktionieren. In einer Situation wie heute, in der Italien als für die Schweiz zentraler Nachbarstaat die Schweizer Dublin-Fälle nicht zurücknimmt, soll die Teilnahme am Solidaritätsmechanismus ausgeschlossen sein. Für die Mehrheit sind Solidarität und ein funktionierendes Dublin-System zwei Elemente, die zusammengehören.
Der Antrag der Minderheit I (Wasserfallen Christian) beinhaltet das Konzept der Mehrheit mit der Einschränkung, dass nur eine finanzielle Teilnahme am Solidaritätsmechanismus zulässig ist. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass je nach Migrationsdruck auch eine Teilnahme über Kontingente denkbar ist. Man kann nicht alles nur mit Geld lösen.
Die Minderheit II (Wasserfallen Christian) möchte auf jegliche Teilnahme am Solidaritätsmechanismus verzichten. Ich habe bereits erläutert, weshalb und unter welchen Bedingungen die Mehrheit die Teilnahme als sinnvoll erachtet.
Nun noch zu den verbleibenden Minderheiten bei Entwurf 4: Die Minderheiten Klopfenstein Broggini zu Artikel 9d Absatz 1 Buchstaben d und e AIG sowie Artikel 111aquater Absatz 1 Buchstaben d und e des Asylgesetzes wollen mit einer Weisungsbefugnis für die zuständigen Stellen und der Veröffentlichung eines Jahresberichtes über die verlangte Umsetzung des Migrationspaktes hinausgehen. Die Mehrheit lehnt dies ab.
Bei der Minderheit Glarner zu Artikel 111aquater Absatz 2 Buchstabe b des Asylgesetzes geht es um den von der Mehrheit zusätzlich eingefügten Begriff des Dossiers. Die Mehrheit versteht darunter eine Mehrzahl von Dokumenten. Da im Entwurf des Bundesrates auch eine Mehrzahl von Dokumenten miterfasst ist, dürfte es kaum einen Unterschied zwischen Mehr- und Minderheit geben. Der Mehrheit scheint ihre Version näher an der Realität zu sein.
Die Minderheit Glättli zu Artikel 102h Absatz 1 des Asylgesetzes möchte, dass jeder asylsuchenden Person bereits im Überprüfungsverfahren eine Rechtsvertretung zugeteilt wird. Die Mehrheit möchte dies auf unbegleitete Minderjährige beschränken.
Schliesslich möchte die Mehrheit im Gegensatz zur Minderheit Klopfenstein Broggini bei Artikel 108 Absatz 3 des Asylgesetzes beim geltenden Recht bleiben. Sowohl im AIG als auch im Asylgesetz besteht eine Beschwerdefrist von fünf Arbeitstagen. Diese Frist hat sich in der Praxis bewährt und trägt dem Anliegen einer raschen Durchführung der Dublin-Verfahren Rechnung.
Ich bitte Sie, überall der Mehrheit der SPK-N zu folgen.