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Glarner Andreas · Nationalrat · 2025-06-19

Glarner Andreas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-19

Wortprotokoll

Ich gehe auf die wesentlichen Inhalte von Artikel 17 der EU-Verordnung ein. Dazu gehört der Ort der Antragstellung: Asylbewerber müssen den Antrag unmittelbar am Ort ihrer Erstankunft stellen und ihn dort registrieren. Die Kooperationspflichten werden erwähnt: Bei der Identitätsfeststellung, der Abnahme von Fingerabdrücken und anderen verfahrenstechnischen Massnahmen muss der Asylbewerber uneingeschränkt mitarbeiten. Dann kommt auch die Pflicht zum Aufenthalt im zuständigen Staat vor: Während des Take-Charge-Verfahrens müssen sie in dem Mitgliedstaat verbleiben, in dem der Antrag gestellt wurde. Es gibt Rechtsfolgen bei Verstössen. Nichtkooperation oder unerlaubtes Verlassen des prüfenden Mitgliedstaates können Verfahrensmassnahmen nach sich ziehen, darunter auch Einschränkungen bei der Aufnahme, solange das Verfahren läuft.

Und was tun die angeblich Schutzbedürftigen? Sie schmeissen die Pässe weg, sie vernichten die Daten auf ihren Handys, sie machen falsche Angaben über ihre Herkunft, ihr Umfeld und natürlich auch über ihr Geburtsjahr. Wir aber müssen uns sklavisch an das Verfahren halten und es ad absurdum führen. [PAGE 1257]

Bei Ziffer 1 Artikel 9d Absatz 2 Buchstabe b des Asylgesetzes dürfen wir nicht noch weiter ausbauen. Die Schnüffler des unabhängigen Überwachungsmechanismus dürfen ja sonst schon in alles reinschauen. Eigentlich ist es skandalös, dass wir uns von Vertretern von faktischen Entwicklungsländern in alles reinschauen lassen müssen. Hier muss die Beschränkung auf "alle relevanten Dokumente und Unterlagen" reichen, insbesondere dann, wenn die Überwacher sogar an den Befragungen teilnehmen dürfen. Bedenken Sie bitte: All diese stipulierten Überwachungstätigkeiten binden Personal, Zeit und Geld.

Natürlich geht es den Linken und Netten hier im Saale nicht um die Einhaltung der Grundrechte, dafür sind wir selbstverständlich auch. Man kann es aber auch übertreiben. Erlauben Sie mir, eine Grundsatzfrage bezüglich der Grundrechte anzusprechen. Bedenken Sie: Auch das Schweizervolk hat Grundrechte, zum Beispiel das Recht, unbesorgt hier leben zu können. Dass wir heute Schutz vor sogenannten Schutzsuchenden suchen müssen, ist ein schwerer Einschnitt in unsere Grundrechte.

Wenn praktisch 100 Prozent aller Autoaufbrüche auf das Konto von nordafrikanischen Asylbetrügern geht, führt das zu einer schweren Verletzung der verfassungsmässig garantierten Grundrechte. Herr Jans hat vorhin gesagt, es gingen 7 Prozent auf das Konto von Asylbewerbern. Das betrifft die Gesamtzahl. Wenn im Aargau 100 Prozent aller Autoaufbrüche von gewissen Volksgruppen verübt werden, bedeutet das einen schweren Eingriff in unsere verfassungsmässig garantierten Rechte, zum Beispiel in das Recht auf persönliche Freiheit.

Es gibt auch ein Recht für die Schweizer: das Recht auf Schutz vor Gewalt, Freiheitsberaubung, Misshandlung und staatlicher Willkür - also auf alles, was man im weitesten Sinne als Sicherheitsrecht bezeichnen kann. Und es gibt eine Schutzpflicht des Staates. Das Bundesgericht hat wiederholt betont, dass der Staat die Pflicht hat, die Bevölkerung vor ernsthaften Gefahren zu schützen, so auch vor Gewalt. Es gibt eine polizeiliche Schutzpflicht. Der Staat ist verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um Menschen vor Angriffen Dritter zu schützen. Auch dieser Schutz ist ein Grundrecht der Schweizer. Wenn der Staat dann halt Hinz und Kunz oder, besser gesagt, Mohammed und Ahmed einfach reinlässt, dann wird es gefährlich für uns Schweizer.

Zum Schluss rufe ich Ihnen noch einen anderen verfassungsmässigen Artikel in Erinnerung, nämlich Artikel 57 des Finanzhaushaltgesetzes, der besagt: "Die Verwaltungseinheiten sind verantwortlich für die sorgfältige, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der ihnen anvertrauten Kredite und Vermögenswerte." Hoppla, wenn wir über 11 Milliarden Franken im Jahr für den gigantischen Asylmissbrauch ausgeben, dann können Sie nicht mehr von "wirtschaftlich" und "sparsam" reden. Darum haben wir hier drin die Pflicht, ausufernde Tätigkeiten des Staates gerade im Asylwesen zu stoppen.

Vorhin wurde noch die Solidarität dieser Mitgliedstaaten angetönt. Ja, wo ist denn die Solidarität des geschätzten Nachbarn Italien? Die kümmern sich einen Dreck darum, was sie unterschrieben haben, und weigern sich schlicht und einfach, die Verträge einzuhalten. Und Sie wollen die Verträge, die der südliche Nachbar nicht einhält, jetzt auch noch weiter ausbauen?

Wo sind denn die Pflichten des Bundesrates, der uns versprochen hat, es koste uns 7,4 Millionen Franken, wenn wir diesen Vertrag unterschreiben? Jetzt sind wir bei 100 Millionen Franken und leiden darunter, dass die Grenzen offen sind.

Ganz zum Schluss rufe ich einmal mehr in Erinnerung, dass sich die Bevölkerung Afrikas alle zwölf Tage um eine Million Menschen vermehrt. Sie können das Problem unmöglich auf unserer Seite lösen.