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Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-15

Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ganz kurz: Ich bin aus drei Gründen der Meinung, der Antrag Grobet bezüglich der Wiederwahl sollte abgelehnt werden. Zum Ersten sind drei Jahre bei dieser sehr speziellen Materie etwas kurz. Die Grundidee, dass man sagt, um die Korruptionsanfälligkeit zu reduzieren, könnte man hier eine gewisse Rotation machen, hat durchaus etwas für sich, aber ich meine, drei Jahre seien zu kurz.

Das Zweite ist: Man sollte der Bank nicht etwas aufoktroyieren, was man bei normalen Aktiengesellschaften nicht hat. Wenn Sie es dort einmal ändern, dann kann das durchaus auch hier gelten, weil ja das Aktienrecht auch hier gilt, wo nichts Besonderes steht.

Das Dritte ist: Ich glaube, die Anfälligkeit kann doch nicht ganz verglichen werden mit derjenigen einer Grossbank, die in den Weltmärkten tätig ist, den Börsenkurs pflegen will, möglichst hohe Gewinne machen will, alle Quartale einen besseren Gewinn ausweisen will usw. Es ist hier, ohne die Gewinnorientierung, die ja die Nationalbank nicht hat, auch eine etwas andere Situation.

Das sind die Gründe dafür, dass ich Ihnen empfehle, diesen Antrag abzulehnen.

Beim Antrag Grobet zu Artikel 48 stellt sich einfach die Frage, wie dann das Verhältnis zum Bankrat ist, denn gemäss Artikel 42 Absatz 1 ist die Hauptaufgabe des Bankrates die Überprüfung der Geschäftsführung. Sie sollten nicht einem zweiten Organ den gleichen Auftrag auch noch geben.

Das ist der Grund dafür, dass ich Ihnen empfehlen möchte, auch diesen Antrag abzulehnen.