Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-09-15
Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 30 Absatz 1 darum, wer über die Höhe der Währungsreserven bestimmt. Die Nationalbank kann nach diesem Artikel Rückstellungen bilden, und sie muss sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft orientieren. Ich möchte mit meinem Minderheitsantrag folgenden Satz einfügen: "Sie" - die Nationalbankleitung - "konsultiert dazu periodisch den Bundesrat."
Weswegen möchte ich festlegen, dass die politische Behörde im Zusammenhang mit den Währungsreserven zumindest konsultiert wird? Man könnte sogar so weit gehen und sagen, das müsse von einer politischen Behörde bestimmt werden. Ich möchte es aus drei Gründen. Das Ganze ist eine Lehre aus der Vergangenheit. Die Nationalbank hat jahrzehntelang Währungsreserven gehortet, nicht bewirtschaftet und eigentlich dem Staat Milliarden an Erträgen vorenthalten. Das hat Herr Professor Thomas von Ungern-Sternberg in einem Buch auch dargestellt. Aber drei Gründe sprechen für eine Konsultation des Bundesrates:
1. Die Währungsreservenhöhe kann nicht wissenschaftlich festgelegt werden. Es gibt dafür keine wissenschaftlichen Kriterien, sondern es ist eigentlich eine politische Grösse.
2. Die Festlegung der Währungsreserven ist eigentlich abhängig von der politisch-psychologischen Kultur. Vielleicht hängt sie mit den systemischen Risiken zusammen, das heisst also mit der Absicht, dass die Nationalbank im Falle eines Banken- oder Versicherungszusammenbruchs diesem Finanzgebilde unter die Arme greifen könnte. Aber auch das ist nicht messbar. Letztlich ist es eine politisch-psychologische Grösse. Sie hängt vom Stabilitätsgefühl ab - mit Betonung auf Gefühl - und nicht von einer strengen Formel. Auch das spricht dafür, dass der Bundesrat konsultiert wird.
3. Auch das Folgende ist noch zu berücksichtigen: Der Nationalbankschatz ist ein Staatsschatz. Er ist eine Art Volksvermögen, das im Laufe der Jahre, sogar der Jahrzehnte, durch die Volkswirtschaft akkumuliert worden ist. Es ist eigentlich nicht einbezahlt worden, sondern es ist aus dem Devisenverkehr mit dem Ausland - vor allem noch zur Zeit des Goldstandards und vor 1971 - akkumuliert worden.
Die Höhe des verbleibenden Staatsschatzes ist wiederum eigentlich eine politische, öffentlich-rechtliche Frage, und sie sollte nicht einfach einer technischen Bankleitung anvertraut werden. Deswegen bitte ich Sie, mindestens eine Konsultationspflicht gegenüber dem Bundesrat einzuführen. Wir beantragen, dass die Nationalbank periodisch den Bundesrat konsultiert, weil nämlich die Höhe der Währungsreserven auch zeitabhängig ist. Sie ist abhängig von der Doktrin der Geldpolitik und auch vom wechselnden Sicherheitsgefühl. Deswegen sollte periodisch - wir sagen: alle fünf Jahre - die Höhe der Währungsreserven überprüft werden; das als Mindestgrösse.
Wenn ich noch ein Wort zum Antrag Schlüer sagen darf: Der Antrag Schlüer zeigt immerhin, dass die Frage der Währungsreserven eine politische Grösse ist und nicht technisch durch die Bankleitung festgelegt werden kann. Allerdings ist der Antrag Schlüer hier wahrscheinlich untauglich, und zwar deswegen, weil es ja dann um die Ausschüttungspraxis geht, und diese kommt sofort in Konflikt mit der verfassungsmässigen Regel der Ausschüttungen respektive der Gewinnverteilung der Nationalbank. Aber immerhin zeigt auch der Antrag Schlüer, dass es sich um eine politische Grösse handelt, zu welcher der Bundesrat mindestens konsultiert werden muss.