Wermuth Cédric · Nationalrat · 2025-09-08
Wermuth Cédric · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-08
Wortprotokoll
Die Kommissionssprecher haben es ausgeführt, wir sind hier beim Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer. Es geht um die Teilrevision des Gesetzes respektive um die Fortführung der Ausnahmen im Rahmen der Too-big-to-fail-Instrumente, die 2013 eingeführt wurden.
Was war damals die Argumentation? Wir haben gesagt, wir möchten einen Teil der Eigenkapitalvorschriften über diese Instrumente abdecken können. Sie sollen im Falle eines Ereignisses durch verschiedene Trigger - ich gehe nicht im Detail darauf ein - zur Anwendung kommen können und dazu beitragen, das System zu stabilisieren. Man kann diese Argumentation schon führen, muss aber zur Kenntnis nehmen, dass sich die Ausgangslage in den letzten paar Jahren deutlich geändert hat; das sagt auch die wissenschaftliche Literatur zu dieser Frage. Ich brauche Sie nicht daran zu erinnern, wie viele global systemrelevante Banken (G-SIB) die Schweiz noch vor drei Jahren hatte und wie viele sie heute hat, nämlich noch die Hälfte. Genau diese Instrumente stehen seither in der Kritik, ihre Effizienz wird zu Recht angezweifelt.
Warum haben wir diese Ausnahme bei der Verrechnungssteuer gemacht? Das Argument war, sie müssen in der Schweiz ausgegeben werden, und das erleichtert den entsprechenden Prozess. Jetzt müssen wir den Menschen hier schon reinen Wein einschenken. Wenn wir diese Ausnahme jetzt verlängern, dann ist das de facto ein Vorentscheid für die Revision der Too-big-to-fail-Gesetzgebung, und das ausgerechnet in einem Bereich, der insbesondere die neue UBS betrifft. Bei zwei der vier Instrumente haben wir die Zahlen, und damit können Sie sich vergegenwärtigen, von welchen Grössenordnungen wir sprechen: Bei den Write-off-Bonds beispielsweise hielt die UBS im Dezember 2024 ein entsprechendes Volumen von 14 Milliarden Franken - von insgesamt 22 Milliarden -, bei den Bail-in-Bonds sind es sogar 100 Milliarden, während alle anderen systemrelevanten Banken 4 Milliarden haben. De facto ist das also die Vorwegnahme einer Lex UBS, einer Lex specialis, einer Steuererleichterung für diese neue Megabank.
Damit liegt man schon ziemlich neben der Empfindung der schweizerischen Bevölkerung, wenn man jetzt ausgerechnet [PAGE 1323] hier eine Ausnahme weiterführt, insbesondere auch - das muss ich Ihnen schon ehrlich sagen - wenn man den jetzigen Kontext betrachtet. Wir können ja dann im Rahmen der Gesetzgebung darüber sprechen. Man kann für oder gegen diese Vorlage sein, man kann aus ökonomischen Gründen für oder gegen diese Instrumente sein, da bin ich ganz bei Ihnen. Aber schauen wir doch die momentane Politik dieser Grossbank an: Sie tut nichts anderes, als sehr bewusst die Bemühungen des Bundesrates und auch zumindest eines Teils des Parlamentes zu hintergehen. Sie trägt nichts dazu bei, dass es in Zukunft einfacher sein wird, die Eigenkapitalvorschriften zu erfüllen. Sie zerstört vielmehr ganz bewusst, systematisch ihr Eigenkapital, damit sie später sagen kann, der Weg sei viel zu weit, sie kriege das nicht hin, sie brauche weitere Ausnahmebedingungen. Es ist schon ein bisschen der Mittelfinger, der uns in den letzten Monaten von der Führung dieser Bank gezeigt wurde. Und das darf das Parlament nicht einfach so hinnehmen, wenn es seine Glaubwürdigkeit in dieser Frage nicht verlieren und seinen Willen, diese neue Situation angemessen zu regulieren, nicht aufgeben soll.
Die WAK des Ständerates hat im Grundsatz eine schlaue Überlegung gemacht. Sie hat gesagt, wir nehmen die Gesetze für eine Gesamtrevision zusammen, damit wir die Gesamtübersicht haben. Was uns daran nicht so gefällt, das ist klar, das ist die allfällige Verzögerung; wir werden in einem der folgenden Geschäfte zu dieser Frage sprechen. Man müsste vielmehr das tun und beschleunigen.
Ich bitte Sie aber, zumindest einer Sistierung bis nach der Verabschiedung der laufenden Revision der Verordnung über die Eigenmittel und Risikoverteilung der Banken und Wertpapierhäuser zuzustimmen. Eigentlich müsste es diese Gesetzgebung sein, aber wir würden uns auf den Kompromiss einlassen. Das hat etwas mit der Frage zu tun, wem man Vorrang gibt. Gibt man der bundesrätlichen Vorlage, die jetzt schon unter Beschuss ist, eine Chance, und zeigt man auch gegen aussen, wer die Dame oder der Herr im Haus ist? Im Moment hat man schon etwas den Eindruck, man gerate wieder ins alte Fahrwasser zurück. Denn es sind die Banken, die diktieren, was die Politik zu tun hat. Folgen Sie uns, nehmen Sie die Chance wahr, und beweisen Sie der Bevölkerung, dass das nicht der Fall ist und Parlament und Bundesrat hier vorangehen. Diese Ausnahme ist heute nicht so einfach zu begründen, ihre Effizienz wurde nicht nachgewiesen, und es braucht sie auch nicht.