Fässler Hildegard · Nationalrat · 2003-09-15
Fässler Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15
Wortprotokoll
In Artikel 18 geht es um die Ausgestaltung der Mindestreserven. Im zweiten Satz von Absatz 1 dieses Artikels wird festgehalten, woraus die Mindestreserven bestehen sollen: Es sollen die von den Banken in Schweizerfranken gehaltenen Münzen und Banknoten und die Giroguthaben bei der Nationalbank sein. Ich beantrage Ihnen, dazu auch die Postkontoguthaben der Banken zu zählen. Mit meinem Antrag verlange ich nichts Neues, sondern ich wünsche die Festschreibung des Status quo. Ich nehme damit auch den Beschluss des Ständerates auf, der diesen Zusatz mit 30 zu 7 Stimmen beschlossen hat.
Postfinance ist nicht einfach eine Bank. Postfinance hat zwei Aufgaben: Bei der einen, als Finanzinstitut, ist sie tatsächlich eine Konkurrenz zu den Banken, bei der anderen jedoch ist sie Dienstleisterin für die Banken, weil sie die Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs übernimmt. Sie können Ihre Zahlungen am Schalter abwickeln, per Post, elektronisch; Sie brauchen dazu nicht einmal ein Postkonto. Die Durchführung des Zahlungsverkehrs liegt klar im öffentlichen Interesse, sie ist ein Service public. Die Gleichbehandlung von Post und Banken mit Berufung auf die Verfassung ist also nicht haltbar.
Die Nationalbank argumentiert, dass auch in anderen Ländern die Postkontoguthaben nicht zu den Mindestreserven gehören. Das ist wohl richtig, nur spielt die Post im Ausland eben nicht auch noch diese Rolle als Dienstleisterin für den Massenzahlungsverkehr.
Beschliessen wir nach dem Antrag des Bundesrates, so wird Folgendes geschehen: Die Banken werden ihre Postkontoguthaben massiv reduzieren, wenn diese nicht mehr zu den Mindestreserven zählen. Sie werden den Massenzahlungsverkehr nicht mehr über den elektronischen Zahlungsauftrag abwickeln. Während heute für die Deckung und Abwicklung des Massenzahlungsverkehrs notwendige Mittel von der Anrechnung zu den Mindestreserven profitieren, werden sie mit dem neuen Gesetz von den Banken als Kosten kalkuliert. Dadurch verteuern sich diese Transaktionen über das Zahlungssystem der Post massiv. Diese Argumentation wird übrigens durch die Banken bestätigt.
Schauen wir uns also die heutige Situation an: Dank der Anrechnung der Postkontoguthaben als Mindestreserve für die Banken läuft der Massenzahlungsverkehr über die Post erstens sehr effizient, zweitens zu tiefen Durchschnittskosten, drittens zuverlässig, viertens mit einem eingespielten System und fünftens sicher.
Mit dem Entwurf des Bundesrates, hinter dem die Nationalbank steht, haben wir zwar eine "reine" Geldpolitik, so wie sie eben in der Theorie und im Buche steht, aber wir haben Ertragsausfälle bei der Post von bis zu 75 Millionen Franken pro Jahr, auch wenn dies vom Bundesrat bestritten werden wird. Es wird teurer werden, und wir werden eine Verlagerung in neue Systeme für den Massenzahlungsverkehr - mit Investitionsbedarf - haben. Kurz: Die vom Bundesrat vorgesehene Änderung hat für die einfachen Bankkunden viel mehr Nachteile als Vorteile, und diese Änderung entzieht der Post, die ja heute im Wettbewerb steht, notwendige finanzielle Mittel zur Erbringung des Service-public-Auftrages.
Stimmen Sie also dem Minderheitsantrag und dem Beschluss des Ständerates zu, für einen günstigen, effizienten Zahlungsverkehr und für einen guten Service public.
Übrigens hat Bundesrat Villiger beim Eintreten zu Recht gefragt: Warum soll man etwas ändern, das sich bewährt hat? Denken Sie bitte bei der Abstimmung an seine Worte.