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Ehrler Melchior · Nationalrat · 2003-09-15

Ehrler Melchior · Nationalrat · Aargau · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Hier haben wir es mit einer Änderung von Vorschriften zu tun, die dann eben gewisse Folgen haben. Jetzt ist es die Frage, ob wir diese Folgen wollen oder ob wir sie nicht wollen.

Bisher war es so, dass bei den Liquiditätsvorschriften eine Regelung bestanden hat, welche die Banken verpflichtet hat, einen gewissen Prozentsatz der kurzfristigen Verbindlichkeiten zu decken; dies mit Bargeld, mit Giroguthaben bei der Nationalbank und daneben auch mit Postkontoguthaben. Neu wird diese ganze Sicherheitsfrage der Banken im Bankengesetz geregelt, und zwar im Rahmen der Vorschriften über die Gesamtliquidität der Banken. Und hier, im Gesetz über die Nationalbank, konzentrieren sich die Liquiditätsvorschriften auf geldpolitische Ziele.

Es ist der Sinn der Mindestreserven, dass eine stetige Nachfrage nach Notenbankgeld besteht. Postkontoguthaben sind kein Notenbankgeld und sind von daher auch nicht für die Steuerung der Geldmenge zu benützen. Es ist nun die Frage, ob das heisst, dass Postcheckkontoguthaben hier nicht mehr einbezogen werden sollen, wie das nötig wäre, wenn man es sauber machen soll. Die Post würde damit einen gewissen Vorteil verlieren; Sie haben wahrscheinlich auch die Schätzungen dazu erhalten. Der Vorteil oder - je nachdem, wie Sie entscheiden - der Nachteil liegt von deutlich unter 10 Millionen Franken bis über 70 Millionen Franken.

Die Frage, die wir jetzt zu beantworten haben, ist die: Wollen wir eine saubere, sachlich richtige Lösung für die Mindestreserven, oder wollen wir hier nationalbankfremde Überlegungen mitberücksichtigen? In unserer Fraktion gab es durchaus Stimmen, welche in die Richtung gingen, dass man sagte: Man macht schon sehr viele Auflagen gegenüber der Post, man sollte ihr auf der anderen Seite eben auch nicht Vorteile entziehen. Es wurden hier auch regionale Gesichtspunkte geltend gemacht.

Die Mehrheit unserer Fraktion hat sich aber anders entschieden. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es hier darum geht, für die nächsten Jahre eine saubere Grundlage für die Währungs- und Geldpolitik zu schaffen, dass es nicht angehen soll, hier einen Mix von Zielen im Gesetz zu verankern - einen Mix von Zielen, welcher unter Umständen kontraproduktiv bei der Geldmengensteuerung sein könnte, weil Postkontoguthaben kein Notenbankgeld sind.

Aus diesem Grund empfiehlt Ihnen die Mehrheit der CVP-Fraktion Zustimmung zur Mehrheit der Kommission und zum Entwurf des Bundesrates.