Müller Leo · Nationalrat · 2025-09-08
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-08
Wortprotokoll
Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, einen Entwurf zur Änderung des Bankengesetzes vorzulegen, um Vergütungen im Bankenwesen zu limitieren. Verlangt wird, dass die Vergütungen pro Jahr 3 bis 5 Millionen Franken nicht übersteigen dürfen.
Die Motion wurde am 11.[NB]April 2023 eingereicht. Der Ständerat hat sie am 10.[NB]März 2025 mit 21 zu 19 Stimmen angenommen. In der Kommission für Wirtschaft und Abgaben unseres Rates hat die Verwaltung dargelegt, dass zum Thema der Vergütungen und der Vergütungssysteme vom Bundesrat Eckwerte vorgeschlagen worden seien. Zudem habe die PUK "Geschäftsführung der Behörden - CS-Notfusion" diesbezüglich ein Postulat erarbeitet, das vom Parlament angenommen worden sei. Der Bundesrat schlage vor, die Anforderungen an Vergütungssysteme gesetzlich zu verankern, insbesondere auch für systemrelevante Banken. Deshalb, so führte die Verwaltung aus, brauche es diese Motion nicht.
Die Mehrheit der Kommission sieht beim Vergütungssystem systemrelevanter Banken aber einen Anpassungsbedarf. Sie [PAGE 1327] verweist auch auf das Postulat der PUK. Die Mehrheit ist der Meinung, dass eine Ablehnung der vorliegenden Motion fälschlicherweise signalisieren würde, es gäbe keinen Handlungsbedarf. Sie schlägt Ihnen aber eine Änderung des Motionstextes vor. Die Änderung beinhaltet zwei Punkte: Erstens sollten sich die Anpassungen auf das Vergütungssystem von systemrelevanten Banken beschränken. Sie sollten also nicht für alle Banken gelten, sondern nur für systemrelevante Banken. Zweitens sei statt einer fixen Vergütungsobergrenze vorzusehen, dass die Vergütungssysteme keine falschen Anreize setzten. Variable Vergütungen, das heisst insbesondere Erfolgsprämien, sollten nicht erfolgen, wenn der Geschäftserfolg ausbleibe.
Dieser Änderungsvorschlag lehnt sich an das entsprechende Postulat der PUK an. Das Postulat wurde in beiden Räten behandelt und einstimmig angenommen. Es handelt sich um die gleichnamigen Postulate 24.4541 in diesem Rat und 24.4535 im Ständerat.
Eine Minderheit der Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Es wurde argumentiert, dass eine solche Limitierung aus ordnungspolitischen Gründen nicht angebracht sei und dass der Staat nicht einen Lohndeckel für eine ganze Branche einführen dürfe.
In einer ersten Abstimmung hat die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen ohne Enthaltung der Textänderung zugestimmt. In einer zweiten Abstimmung hat die Kommission die geänderte Motion mit 15 zu 4 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.
Die Kommission nahm im Rahmen ihrer Beratung gestützt auf Artikel 126 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes die von Sandro Bassola am 23.[NB]März 2023 eingereichte Petition 23.2014, "Anpassung der Aufsichts- und Bankengesetzgebung", zur Kenntnis. Die Petition verlangt eine Anpassung des Vergütungssystems im Bankenwesen und betrifft somit dieselbe Thematik wie die Motion. Die WAK unseres Rates hat die Petition, wie erwähnt, zur Kenntnis genommen, stellt Ihnen aber keinen weiteren Antrag.
Ich bitte Sie bei diesem Geschäft im Namen der Kommission, den Mehrheitsbeschlüssen der Kommission zu folgen und somit die geänderte Motion anzunehmen.