Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-09-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-09-08
Wortprotokoll
Das Mineralölsteuergesetz sieht für verschiedene Bereiche eine teilweise Rückerstattung der Mineralölsteuer vor. Betragsmässig am bedeutendsten sind die konzessionierten Transportunternehmen mit rund 75 Millionen Franken jährlich, dann die[NB]Landwirtschaft[NB]mit etwa 65 Millionen Franken und die Rückerstattung für Pistenfahrzeuge mit etwa 8 bis 10 Millionen Franken. Der jährliche Rückerstattungsbetrag für alle Bereiche beläuft sich damit insgesamt auf 150 bis 160 Millionen Franken.
Im Rahmen der Revision des CO2-Gesetzes haben Sie materiell beschlossen, die Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen mit Ausnahme der konzessionierten Schifffahrt in zwei Stufen aufzuheben, ab 2026 im Ortsverkehr und ab 2030 ausserhalb des Ortsverkehrs. Der Bundesrat schlägt in der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über das Entlastungspaket 2027 und dann in der Botschaft vor, die zweite Stufe der Aufhebung auf 2027 vorzuziehen. [PAGE 1336] Die Rückerstattung für den betragsmässig grössten Bereich entfällt somit voraussichtlich ab 2027 weitgehend.
Mit der Motion Bertschy sollen die übrigen Rückerstattungen, also auch diejenigen für Pistenfahrzeuge, für die Land- und Forstwirtschaft, für den Naturwerksteinabbau, die Berufsfischerei und die konzessionierte Schifffahrt ebenfalls aufgehoben werden. Gestützt auf die Inkraftsetzungsbestimmung des CO2-Gesetzes haben Sie beschlossen, die meisten anderen Rückerstattungen der Mineralölsteuer, also auch die für die Land- und Forstwirtschaft und für den Naturwerksteinabbau, bis 2030 zu befristen. Es gibt hier also einen anderslautenden Beschluss. Das Anliegen der Motion ist aber de facto erfüllt, und Sie werden die Möglichkeit haben, mit dem Entlastungspaket über die Frage der Rückerstattung an die konzessionierten Transportunternehmen zu befinden.
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.