Lexipedia

Germann Hannes · Ständerat · 2025-09-08

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-08

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, dem Einzelantrag Würth zuzustimmen, und unterstütze diesen explizit. Der Kommissionssprecher hat zu Recht ausgeführt, dass wir das Thema in der Kommission andiskutiert hatten. Aber es war uns irgendwie nicht klar, wie das Ganze einzuordnen ist. Darum bin ich Kollege Würth dankbar, dass er nun diesen Antrag einbringt. Ganz neu ist der Antrag ja nicht: Ich hatte ihn damals in der Erstberatung in einer ähnlichen Fassung als Minderheitsantrag eingebracht. Er fand im Ständerat eine Mehrheit, fiel aber im Nationalrat wieder heraus. Bei der Diskussion in der Kommission waren wir dann etwas verunsichert und blieben bei der anderen Version. Aber hier finde ich, dass uns Kollege Würth eine Brücke baut. Wir können eine Abkürzung nehmen, indem wir ihm zustimmen.

Die Einschränkung, die im Einzelantrag Würth vorgeschlagen wird, ist notwendig, damit Artikel 5 Absatz 1bis auch gemäss dem Beschluss des Nationalrates überhaupt funktionieren kann. Das scheint mir entscheidend: Es können heute beide Seiten damit leben, denn Artikel 5 Absatz 1bis sieht die Durchführung einer Gesamtbeurteilung von qualitativen und quantitativen Elementen vor. Das heisst, wenn das qualitative Element grosses Gewicht hat, braucht es wenig Quantität. Das wurde auch vom Nationalrat so erkannt. Der Kommissionssprecher führte dabei aus: "Wenn Unternehmen ein hartes Kartell mit Endpreisvereinbarungen schaffen, wird es im Bereich der quantitativen Prüfung oder der Modellierung praktisch nichts mehr brauchen, um festzustellen, dass ein sanktionierbarer Kartellverstoss vorliegt." (AB 2025 N 818)

Nach der Praxis der Weko sind Abreden über Preise, die den Endpreis auch nur leicht beeinflussen, harte Preisabreden und haben qualitativ grosses Gewicht. Im Fall einer Abrede, die den Endpreis nur leicht beeinflusst, bei der somit objektiv gesehen das qualitative Element nur ein geringes Gewicht hat und bei der daher das quantitative Element gewichtig ist, braucht es eine Abklärung, und dann kann die Weko nach ihrem Gusto argumentieren. Es haben jedoch alle Preisabreden ein qualitativ hohes Gewicht. Daher muss im vorliegenden Fall das quantitative Element kaum oder nicht weiter geprüft werden. Mit der weiten Auslegungspraxis kann die Weko in allen Fällen Preisabreden, die gemacht worden sind, unterlaufen, und bekanntlich laufen ja viele Preisabreden.

Im Nationalrat ging man wohl davon aus, dass die Weko mit diesem Artikel ihre Auslegungspraxis betreffend Preisabreden ändern würde. Aber das ist nicht zu erwarten. Vielmehr befürchte ich Folgendes: Solange die Weko selbst bestimmen kann, welche Abreden qualitativ grosses Gewicht haben, kann sie die vom Nationalrat vorgesehene quantitative Prüfung schlicht und einfach aushebeln - notabene, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Also würde die Motion Français dann trotzdem nicht umgesetzt. Daher muss durch das Gesetz sichergestellt werden, dass die Weko und alle rechtsanwendenden Behörden nur die in Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a präzis aufgeführten Abreden als harte Preisabreden mit hohem Gewicht qualifizieren dürfen. Das geschieht durch den Beschluss des Ständerates vom Juni 2024 zu Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a respektive jetzt mit dem Einzelantrag Würth. Denn in dieser Bestimmung wird festgelegt, von welchen Abreden die Beseitigung wirksamen Wettbewerbs zu vermuten ist. Das sind die harten Abreden. Was in Buchstabe a aufgelistet wird, sind harte Abreden. In diesem Sinne bitte ich Sie nun wirklich, dem Antrag von Kollege Würth zuzustimmen und dem Nationalrat eine Vorgabe zu machen, dann kann er diesbezüglich nochmals über die Bücher gehen.

Ich möchte nur noch eines hinzufügen: Wir haben auch viel über die Fair-Preis-Initiative diskutiert. Wenn wir nun drei Jahre nach Umsetzung des damaligen indirekten Gegenvorschlages hingehen und mit irgendwelchen Elementen versuchen, diesen zu unterlaufen, fände ich das ein ganz fatales Signal nach aussen. Die Schweiz würde ihr Wettbewerbsrecht schwächen, und dies just zu einem Zeitpunkt, in dem wir mit US-Zöllen konfrontiert sind. Eigentlich sollten wir den Wettbewerb im Inland doch stärken - das ist es, was die Schweiz im Moment braucht. Hier können wir heute das richtige Signal setzen, der Nationalrat wird es ebenfalls verstehen; ich danke Ihnen dafür.