Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-09
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-09
Wortprotokoll
"Mieux vaut prévenir que guérir", sagt man auf Französisch. Oder auf Deutsch: "Vorbeugen ist besser als heilen." Genau darum geht es bei dieser Vorlage. Wir wollen mit dieser Vorlage vorbeugen und verhindern, dass Eltern in der Erziehung ihrer Kinder Gewalt anwenden. Wir wollen nicht, dass sie Ohrfeigen oder Schläge, Drohungen oder Beleidigungen als Strafmassnahme einsetzen. Ein solches Verhalten hat erwiesenermassen früher oder später einen negativen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit eines Kindes. Der Einsatz von Gewalt in der Erziehung ist daher bereits heute gesetzlich verboten. Möglich sind Interventionen der Kinderschutzbehörden, und im Strafrecht sind Sanktionen vorgesehen.
Wenn wir Gewalt in der Erziehung wirksam verhindern wollen, müssen wir "prévenir", Prävention machen: einerseits mit dem vorgeschlagenen klaren gesetzlichen Gewaltverbot, einer Leitlinie im Gesetz, an welcher sich Eltern, Fachpersonen orientieren können - nicht mehr, weil keine direkten Ansprüche abgeleitet oder eingeklagt werden können, aber auch nicht weniger -, und andererseits mit der Verpflichtung der Kantone, die Eltern und auch die Kinder bei Bedarf mit Beratungs- und anderen Angeboten zu unterstützen. Eltern sollen dadurch Hilfeleistungen erhalten, um schwierige Situationen in der Erziehung besser bewältigen zu können. Kinder sollen ein offenes Ohr für ihre familiären Probleme finden, und das schweizweit flächendeckend und niederschwellig. [PAGE 758]
Es geht darum, möglichst frühzeitig mit einem klaren Signal die Weichen richtig zu stellen, damit es in Zukunft nicht mehr zu Spitalbesuchen und -aufenthalten, zu Kindesschutzmassnahmen oder Strafanzeigen wegen körperlicher Gewalt von Eltern gegenüber ihren Kindern kommt. Als primär erziehungsberechtigte Personen stehen die Eltern bewusst im Fokus dieser Regelung. Der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung gilt aber selbstverständlich auch für andere Personen, die in Vertretung der Eltern die Obhut über das Kind innehaben. Das bedeutet, dass es keine Anpassung oder Erweiterung der vorgeschlagenen Regelung braucht, wie dies die Minderheit Schwander verlangt.
Internationale Studien haben es gezeigt: Mit einer solchen Gesetzesnorm und entsprechender Information geben wir ein klares Signal, dass wir als Gesellschaft Gewalt in der Erziehung von Kindern nicht akzeptieren. Dies führt zu Änderungen im Gewaltverständnis und im Erziehungsverhalten. Das ist der konkrete Mehrwert dieser Vorlage.
Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, dem einstimmigen Antrag Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten, ihr anschliessend in dieser Form ohne Änderung zuzustimmen und somit den Minderheitsantrag Schwander abzulehnen.