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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-09-09

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-09

Wortprotokoll

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Die Kommission hat das intensiv diskutiert und ist klar zum Schluss gekommen, dass sich die Norm in Artikel 302 auf die elterliche Sorge bezieht. Entsprechend betrifft auch die vorgeschlagene Änderung primär den Verantwortungsbereich der Eltern. Übernehmen andere Personen, etwa Stief-, Gross- oder Pflegeeltern, faktisch Erziehungsaufgaben, gilt dieser Artikel für sie selbstverständlich ebenfalls. Die gewaltfreie Erziehung gilt auch dort. Zur Systematik - das haben uns die Verwaltung und der Bundesrat klar aufgezeigt -: Wenn man das hier so ändern würde, ist es im ZGB systematisch nicht am richtigen Ort.

Deshalb beantrage ich Ihnen namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.