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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-09-15

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-15

Wortprotokoll

Ich erlaube mir ein Nachwort zu dieser Debatte, vor allem auch an die SVP gerichtet. Die Diskussion um den Antrag Schlüer hat jetzt eigentlich einen Mangel gezeigt. Das Nationalbankgesetz definiert nämlich nicht klar, was ein Nationalbankgewinn ist, und hat auch keine Ausschüttungsregel festgelegt. Ich muss jetzt einfach der SVP vorwerfen, dass sie die Hausaufgaben nicht gemacht hat: Wir hatten diese Debatte, wir hatten dieses Gutachten von Ungern-Sternberg, das ich z. B. Herrn Kaufmann und Herrn Bührer zugeschickt habe. Wir haben auch den Bundesrat begrüsst; auch die kantonalen Finanzdirektoren waren im Bild, weil die Kantone nämlich da vital betroffen sind.

Und jetzt kommen wir zum zweiten Antrag. Bei Artikel 30 ging es ja um die Frage der Höhe. Artikel 30a, den wir neu vorschlagen, betrifft jetzt den Modus der Ausschüttung - das geht nämlich ins gleiche Kapitel. Ich bedaure sehr, dass wir in der WAK nicht die Seriosität gefunden haben, dieses Problem wirklich anzugehen. Mit dem Gewinnausschüttungsfonds, den wir vorschlagen, möchten wir, dass der ausschüttbare Gewinn jährlich in einen Ausschüttungsfonds eingebracht wird, der vom Bund und von den Kantonen gemeinsam verwaltet wird, und zwar haben die Kantone zwei Drittel der Stimmen und der Bund einen Drittel. Die Fondserträge sollen dann mit einem gleitenden Durchschnitt an die Kantone und den Bund ausgeschüttet werden, d. h. also, dass über mehrere Jahre geglättet, aber alles ausgeschüttet wird: Das wäre eine Klärung des Ausschüttungsmodus der Gewinne.

Wir sind dem nachgegangen, was jetzt läuft. Es gibt eine Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Nationalbank und dem Finanzdepartement - nicht einmal mit dem Bundesrat -; die letzte datiert z. B. vom 8. März 2002. Dort wird festgelegt, wie der Gewinn definiert wird und wie die Zinsen berechnet werden. Ich muss Ihnen sagen, nachdem ich mit der zuständigen Sachbearbeiterin zusammengesessen bin: Das ist eine "formula obscura", das ist eine nicht transparente Berechnungsformel, die einfach mit "Handgelenk-mal-Pi"-Regeln und mehreren Annahmen operiert. Es wird z. B. angenommen, dass auch in Zukunft der Goldpreis in US-Dollars konstant bleibt und gegenüber dem Franken um 1 Prozent pro Jahr abgewertet wird. Deswegen wird die Rendite, die aus den Erträgen folgt, einfach um 1 Prozent vermindert. Dann wird angenommen, dass man rückwirkend 13 Milliarden Franken Überschuss abbaut und in den nächsten Jahren ausbezahlt, aber gleichzeitig dann neue Rückstellungen - jedes Jahr etwa 1 Milliarde Franken - bildet; dies mit der Begründung, es müsse geglättet werden.

Die Nationalbank darf also nicht alle Gewinne an die Kantone und den Bund auszahlen, weil man befürchtet, dass es Schwankungen bei den Bewirtschaftungserträgen gibt: Es ist klar, dass es diese gibt. Deswegen kommen wir mit der Idee des Ausschüttungsfonds, der diese Glättung vornimmt. Ich gebe zu, dass das nicht unsere Idee ist, sondern sie kommt aus der Wissenschaft, von Professor Thomas von Ungern-Sternberg. Dieser Ausschüttungsfonds, der von den Kantonen und dem Bund verwaltet wird, würde es dann ermöglichen, dass die Nationalbank jährlich alle erwirtschafteten Gewinne auszahlen kann - selbstverständlich nicht die Währungsgewinne, das sind nicht echte Gewinne, aber alle erwirtschafteten, realen Gewinne. Der Ausschüttungsfonds, der aus der Nationalbank ausgegliedert ist, kann die Glättung vornehmen. Das wäre zum Vorteil der Kantone. Kantonale Finanzdirektoren haben sich dafür ausgesprochen. Es wäre für den Bund ein Vorteil, und vor allem hätte der Gesetzgeber klar festgelegt, wie dieser Gewinn definiert wird und wie er ausgeschüttet wird. Deswegen kommen wir mit diesem Minderheitsantrag. Es könnten alle besser damit leben.