Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-09
Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-09
Wortprotokoll
Mein Zusatz lautet: "und die weiteren sorge- und obhutsberechtigten Personen". Dies dient der Präzisierung, so wie man auch mit dem Zusatz in Absatz 1 präzisieren und Klarheit schaffen will. Es ist nicht so, dass das inbegriffen ist. Schauen Sie die Rechtsprechung an. Bundesgerichtsentscheide sagen, dass Amtsbeistände der Aufsicht der Kesb und/oder der Regierungen unterliegen, die sie eingesetzt haben, oder der Bezirke, je nach Kanton. Die privaten Beistände würden dem OR unterstehen. Wir haben also nicht überall die nötige Aufsicht. Und dann kommen noch die Pflegefamilien. Dort hat das Bundesgericht Klagen abgewiesen, wenn es um Gewalt geht.
Hier möchte ich der Klarheit halber eine Präzisierung. Es hiess zwar, dass das in Artikel 299 und Artikel 300 schon erwähnt sei. Dazu muss ich einwenden, dass die Mehrheit des Parlamentes betreffend Stalking auch gesagt hat, man wolle zusammenfassen. Was im Strafgesetz schon stand, wollte man in einem separaten Artikel nochmals zusammenfassen. Das hat die Mehrheit so gewollt. Auf meine Frage, ob das wirklich notwendig sei, hiess es, jawohl, man wolle ein Signal setzen und das sei ein Signal.
Ich bitte Sie eindringlich, die Arbeit hier zu Ende zu denken und richtig zu machen. Die Fälle in der Praxis betreffen nämlich nicht nur Familien, sondern auch alle weiteren sorge- und obhutsberechtigten Personen. Das Sorgerecht - das muss ich Ihnen auch noch als Schlusssatz sagen - wird bei Kleinkindern immer öfter sehr schnell weggenommen. Da stellt sich schon die Frage nach dem Ersatz der Eltern.
Ich bitte Sie, meinem Minderheitsantrag zuzustimmen.