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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09

Wortprotokoll

Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Umsetzung von Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes rascher voranzutreiben. Verlangt wird die Definition von Vorgaben, welche über die öffentliche Beschaffung die nachhaltige Produktion von Baustoffen stärken, insbesondere im Bereich der Produktion von Stahl, Zement, Asphalt, Aluminium oder Dämmstoffen. Mit der Motion bekräftigt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, dass der Bund in seiner Vorbildrolle und mit Beschaffungen eine Hebelwirkung für nachhaltige Baustoffe erzielen soll. Nachhaltig produzierte Baustoffe sollen bevorzugt werden.

Artikel 10 des Klima- und Innovationsgesetzes und Artikel 35j Absatz 2 des Umweltschutzgesetzes beauftragen den Bund, beim klima- und allgemein ressourcenschonenden Bauen eine Vorbildrolle einzunehmen, auch bei der Verwendung umweltschonender Baustoffe. Bei der Vorbildrolle beim Bauen geht es nicht darum, einzelne Baustoffe auszuschliessen. Auch in Zukunft wird es alle Baustoffe brauchen. Es braucht aber die richtigen Baustoffe am richtigen Ort und eine laufende Verbesserung und Weiterentwicklung. Das ist wichtig. Das heisst auch, dass der Bund ohne Zusammenarbeit mit der Wirtschaft seine Ziele nicht erreichen kann. Die vorliegende Motion der UREK-N, gleichlautend mit einer Motion der UREK-S, die angenommen wurde, bekräftigt bestehende Aufträge an den Bundesrat und die Verwaltung. Wir werden dazu keine Gesetze anpassen müssen, sondern prüfen, ob es im Bereich von Richtlinien oder maximal auf Stufe Verordnung allfällige Anpassungen braucht. Sie stossen hier beim Bundesrat also auf offene Türen. Die entsprechenden Gremien der staatlichen Unternehmungen haben auch bereits Massnahmen getroffen, um nachhaltige Bauweisen zu fördern.

In diesem Sinne und eben nicht im Sinne einer Gesetzesänderung, wie es die Minderheit verlangt, beantragt Ihnen der Bundesrat, der Mehrheit zu folgen und die Motion anzunehmen.