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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-09

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion wird vom Bundesrat eine Anpassung des Postgesetzes verlangt, damit die flächendeckende Hauszustellung von Postsendungen in alle ganzjährig bewohnten Häuser, ebenso wie die Qualitätsvorgaben für die Laufzeiten von Briefen, Paketen und abonnierten Tageszeitungen, auch inskünftig auf dem heutigen Niveau gewährleistet bleibt. Die vom Bundesrat beabsichtigte Lockerung der Vorgaben für die Post auf Verordnungsstufe führe faktisch zu einem Rückbau des Zustellnetzes und stelle eine inakzeptable Schwächung des Service public dar. Eine gesetzliche Klarstellung sei daher angezeigt, und der Grundversorgungsauftrag der Post sei deshalb hinsichtlich Umfang und Qualität langfristig zu sichern.

Eine Minderheit der vorberatenden Kommission beantragt, die Motion abzulehnen.

Zur Haltung des Bundesrates: Wir haben schon verschiedentlich über diese Frage gesprochen und auch über eine ähnlich lautende Motion der KVF-N debattiert. Letztlich stellt sich die Frage, wie wir die Zielsetzung realisieren können, dass die Post - trotz halbierter Briefmenge und trotz des Einbruchs von drei Vierteln bei den Bareinzahlungen - eigenwirtschaftlich bleibt. Hier möchte der Bundesrat mit einer im Verhältnis zu diesen Veränderungen moderaten Änderung der Verordnung jährlich grosse Einsparungen von 45 Millionen Franken realisieren, um gleichzeitig, und das ist wichtig, alle anderen Dienstleistungen, das hat er in seinen Eckwerten gesagt, bis 2030 aufrechtzuerhalten.

Aus einem dezentralen Gebiet kommend, in dem ich aufgewachsen bin, habe ich absolut Verständnis für diese Motion, bin aber nicht sicher, ob sie nicht zu einem Bumerang wird. Wir haben eine derart stark rückläufige Briefpost, dass es, wenn wir jetzt nicht kleine Schritte machen, plötzlich einen sehr grossen Schritt braucht und wir plötzlich die Zeitungen auch nicht mehr rechtzeitig zustellen können, weil es sich nicht mehr lohnt, weil die Kosten pro Einheit zu stark wachsen.

Deshalb ist es uns lieber, jetzt erste Einsparungen zu realisieren und das andere Angebot möglichst lange aufrechtzuerhalten. Wir wollen nur dort Einsparungen realisieren, wo die Kosten unverhältnismässig hoch sind. Das heisst, dass die Qualitätsvorgaben an einem Black Friday, wenn es sehr viel Post gibt, nicht mehr ganz erfüllt werden müssen oder dass man für die dezentralen, entlegenen Höfe, bei denen die Leute sowieso irgendwo unterwegs einkaufen müssen oder zur Arbeit gehen, eine spezifische Lösung sucht. Ich versichere Ihnen, dass das die Post macht, damit diese ihre Post auch erhalten.

Gleichzeitig haben wir eine Ersatzlösung für diese Betriebe. Der Bundesrat hat die sogenannte Megabit-Strategie in die Vernehmlassung gegeben. Das heisst, wir möchten aus den Erträgen der Lizenzverkäufe, die 2027 stattfinden, die entlegenen Gebiete mit Breitband ausrüsten, sodass diese elektronisch gleich schnell wie andere Betriebe ausgerüstet werden und damit auch einen Ersatz haben. Das geschieht im Rahmen der laufenden Digitalisierung.

Ich stelle fest, dass eine grosse Mehrheit der Kommission die Motion am Schluss vielleicht entgegen dem Willen des Bundesrates annehmen wird. Das gilt es zu akzeptieren. Das Parlament ist letztlich der Chef, das ist klar. Aber dann möchte ich hier an alle Finanzpolitikerinnen und -politiker appellieren: Wenn Sie die Grundversorgung ohne jegliche Einsparung aufrechterhalten wollen, wird es der Post dereinst nicht mehr möglich sein, eine Dividende zu zahlen. Dann werden wir anstelle einer Dividende der Post im Umfang von jährlich zwischen 50 und 200 Millionen Franken über 200 Millionen Franken für die Grundversorgung bezahlen. Das macht 400 Millionen Franken Differenz, wahrscheinlich am Schluss eine halbe Milliarde Franken. Darüber sprechen wir hier. Wenn wir jetzt nicht kleine Schritte ermöglichen, werden wir die Zeche bezahlen. Sie können das verhindern.

Die Post kann nicht auf der einen Seite keine externen Geschäfte mehr machen, wie es von der WAK gefordert wird, und auf der anderen Seite den Grundversorgungsauftrag auch bei fehlender Nachfrage und bei fehlendem Briefversand weiter aufrechterhalten und dazu noch eine Dividende zahlen. Das geht nicht.

Dann werden wir 2030 wahrscheinlich nicht über die Eckwerte, wie sie der Bundesrat festgelegt hat, nämlich ein Grundversorgungsangebot, das bei entsprechender Nachfrage möglichst aufrechterhalten wird, und gleichzeitig über Eigenwirtschaftlichkeit und Dividendenzahlung diskutieren, sondern dann werden wir darüber diskutieren, wie eine Grundversorgung aussieht, die einfach vom Steuerzahler finanziert wird. Ich glaube nicht, dass das der zukünftigen Entwicklung entspricht. Das sage ich letztlich gerade auch im Interesse des ländlichen Raums, denn am Schluss wird es [PAGE 1367] so sein, dass der Schritt 2030 deutlich stärker und spürbarer wird als jetzt dieser bescheidene Schritt.

Deshalb bitte ich Sie wirklich, hier auch finanzpolitisch und an die aktuelle Verschuldungssituation und Ausgabenproblematik zu denken, dem Bundesrat und der Minderheit zu folgen und diese Motion abzulehnen.